Bezahlung gegen Vorkasse - Anspruch auf Geld, auch wenn man vor Zahlungseingang Ware verschickt?

4 Antworten

Käufer, die ihre Ware erhalten haben, müssen z.B durch Konoauszüge auch nachweisen können, die Artikel bezahlt zu haben,

Damit ist Deine Freundin dann wohl auf der sicheren Seite, handelt sich aber bei unehrlichen Kunden auf jeden Fall Ärger ein.

Keine Sorge, auf die Idee ist außer Dir noch keiner gekommen!

Auch wenn die Ware trotz Vorkasse bereits geliefert wurde besteht natürlich ein Anspruch auf die Bezahlung eben dieser. Zur Not müssten die Käufer mittels eines Konoauszuges beiweisen können, dass Sie die Zahlung bereits geleistet haben.

Hallo,

natürlich hat man Anspruch auf das Geld. Wenn man an unehrliche Kunden gerät, muss man natürlich gerichtlich vorgehen und das wird sich oft nicht lohnen.

Man könnte sich ja immerhin vor Versand einen Nachweis über die Zahlung schicken lassen, z.B. eine Kopie vom Online-Banking.

Viel Glück

Barmer