Hat man einen Anspruch gegen seine Bank eine Einmalvalutierungserklärung zu bekommen?

1 Antwort

aus

Wikipedia, der freien Enzyklopädie

"Die Einmalvalutierungserklärung ist im Grundbuchrecht
bei Grundschulden und Sicherungsgrundschulden
die schuldrechtliche Erklärung eines Grundschuldgläubigers gegenüber einem nachrangigen oder gleichrangigen Grundschuldgläubiger, dass die vorrangige Grundschuld nur als Kreditsicherheit eines

bestimmten Darlehens

genutzt wird und eine Revalutierung von frei gewordenen
Grundschuldteilen nicht ohne vorherige Zustimmung des nachrangigen oder gleichrangigen Grundschuldgläubigers erfolgen darf. "

Nun kommt es darauf an, ob du mit dem bisherigen Grundpfandrechtsgläubiger eine Zweckerklärung (= Sicherungsabrede) für eine "begrenzte Sicherheit" (z. B. ein bestimmtes Baudarlehen) oder (was der Üblichkeit entspricht ) eine "zur Sicherung sämtlicher Forderungen der Bank aus einer Geschäftsverbindung" abgegeben hast.

Im letzteren Fall dürfte dein Anliegen kaum Erfolg haben, einen Anspruch hättest du jedenfalls nicht. Vertrag ist Vertrag.