Auch wenn die Ware trotz Vorkasse bereits geliefert wurde besteht natürlich ein Anspruch auf die Bezahlung eben dieser. Zur Not müssten die Käufer mittels eines Konoauszuges beiweisen können, dass Sie die Zahlung bereits geleistet haben.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.