Bezahlung bei Bildungsgutschein?

1 Antwort

Hallo,

der Bildungsgutscheins ist eine von der Bundesagentur für Arbeit genehmigte und bezahlte Fortbildung/ Weiterbildung bzw. Umschulung zur Wiedereingliederung. Du erhältst also weiterhin Alg 1.

Berufl. Aufwendungen (wie evtl. Fahrtkosten) musst du *im Vorfeld* mit dem Amt absprechen.

Dies sollte u.a. eigentlich alles in deinem Vertrag nachzulesen sein. Hast du noch keinen Vertrag, kannst du dich auch hier schon einmal grob informieren:

https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/bildungsgutschein/

Dein persönlicher Vertrag könnte allerdings abweichende Vereinbarungen (Kannbestimmugen !) enthalten, deshalb ist dieser dann maßgeblich.


Alexandra1976 
Beitragsersteller
 02.09.2019, 08:58

Hallo, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe auch über den Link geschaut, ob ich nun auch das Ausbildungsgehalt bekomme. Allerdings weiß ich nun auch nicht mehr. Bekomme ich nun das Ausbildungsgehealt und das Geld vom Jobcenter? Im Vertrag des ausbildenden Betriebs steht schon, welche Vergütung ich in den 3 Jahren erhalte.