Betrunken zu Fuß von der Polizei angehalten?
Als Fußgänger mit Alkohol von der Polizei angehalten kein Alkoholtest keine Anzeige und wurde nach Hause gefahren
Meine Frage kommt das zu Anzeige und wir das der Fahrerlaubnisbehörte von der Poizei mitgeteilt
3 Antworten
Da muss ich mal Wasser in den Wein kippen.
Wenn das der Führerscheinstelle mitgeteilt wird, was Ermessenssache der Polizei ist, kann verlangt werden dass die Fahreignung nachgewiesen wird:
Allerdings muss da schon einiges an Verdachtsmomenten vorhanden sein, z.B. starke Alkoholisierung zu ungewöhnlich früher Uhrzeit.
Betrunken herumlaufen stellt keinen Straftatbestand dar.
Solange du nicht randaliert hast liegt hier garnichts vor.
Du hast zudem kein Fahrzeug geführt.
Da du gegen kein Gesetz verstoßen hast, wird das auch nicht gemeldet.
Um Eigengefährdung auszuschließen, hat man dich nach hause gefahren.
Dieser Limousinenservice dürfte der Steuerzahler bezahlen müssen.
Eigentlich eine gute Idee, Taxi gespart :-)
Wurde aber kein Alkoholtest gemacht und musste auch nicht zum Bluttest oder aufs Revier