Beitragsanpassung /-nachforderung in der freiwillig gesetzlichen Krankenkasse nach Hausverkauf vor Eintritt in die freiwillige Versicherung?
Meine Frau ist seit Nov 17 freiwillig gesetzlich krankenversichert, davor in Elternzeit (Angestellte), davor im Angestelltenverhätlnis gewesen. Ich war und bin seit über 11 Jahren privat krankenversichert.
Ich habe 2016 meinen "Betrieb" verkauft, auf Grund von Umzug und Neubau. Dadurch sind natürlich die Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch diesen Verkauf immens gestiegen.
Nun will die Krankenkasse einen Einkommensnachweis, meine Frau kümmert sich um unsere Kinder, nicht berufstätig, seit knapp 4 Jahren. Fließt zur Berechnung des Beitrags die vollen Einkünfte aus dem Verkauf des Betriebs, sowie meiner Einnahmen, auch wenn meine Frau zum Zeitpunkt des Verkaufs noch in Elternzeit war und noch keine freiwillige Krankenversicherung bestand? Wir waren zum Zeitpunkt des Hausverkaufs verheiratet (gesetzl.), meine Frau ohne eigene Einkünfte.
Ich habe die Befürchtung einer satten Nachforderung. Weiß hier einer Bescheid?
2 Antworten
Die KK geht bei der Berechnung von freiwillig Versicherten zunächst von einem fiktiven Einkommen aus. Der tatsächliche Beitrag wird durch Nachweis des Einkommens erst im Nachhinein berechnet.
Und da kann es passieren, dass die Krankenkasse (KK) zur Berechnung der Beiträge auch die Einkünfte des Ehepartners mit heranzieht. Vor allem dann, wenn der freiwillig versicherte Part keine oder sehr viel geringere Einkünfte hat.
Ich vermute, dass die KK auf mit auf Basis des Einkommens durch den Verkauf des Betriebes die vorläufigen Beiträge deiner Frau ansetzt.
Ich würde das in einem Gespräch mit der KK versuchen zu klären/ergründen.
Vielleicht sind die beiden Links dazu noch hilfreich:
https://www.krankenkassenzentrale.de/magazin/krankenkasse-darf-einkuenfte-des-ehepartners-beruecksichtigen-43440#
https://www.finanztip.de/gkv/freiwillig-versichert/
Hallo, es ist klar, dass Dein Einkommen mit herangezogen wird und der Beitrag aufgrund Deines halben Einkommens festgesetzt wird.
Du musst also klarmachen, dass die Zahlen von 2016 durch den Verkauf einmalig hoch waren und eine realistische Prognose abgeben. Ein Steuerbescheid für 2017 würde die Sache sicher vereinfachen.
Viel Glück
Barmer