Muss man beim Beantragen von Elterngeld Einnahmen aus Entschädigungen an Mitglieder kommunaler Vertretung angeben?

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Einnahmen aus Entschädigungen an Mitglieder Kommunaler Vertretung angeben?

Geht es weniger kryptisch?

Sitzungsgelder Stadtrat? Oder etwas Anderes?

Werden Zahlungen an ehrenamtlich Tätige beim Elterngeld berücksichtigt? Bevor man auf die Frage der Anrechnung dieser Zuwendungen auf das Elterngeld stößt, sollte man die Frage beantworten, ob die Einnahmen bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes berücksichtigt werden. Gem. § 2 BEEG wir die Höhe des Elterngeldes aus dem vor der Geburt erzielten monatlichen Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit berechnet. Die Berechnungsgrundlage ist mit dem zu versteuernden Einkommen verbunden. Vor der Geburt erzielte steuerfreie Einnahmen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit werden nicht bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes berücksichtigt. § 3 Abs. 2 BEEG regelt die Anrechnung von Einnahmen aufgrund ehrenamtlicher Tätigkeit auf das Elterngeld. Danach werden, soweit der Berechtigte anstelle des vor der Geburt des Kindes erzeilten Einkommens aus Erwerbstätigkeit nach der Geburt andere Einnahmen erzielt, die nach ihrer Zweckbestimmung dieses Einkommen aus Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise ersetzen, diese Einnahmen auf das für das ersetzte Einkommen zustehende Elterngeld angerechnet, soweit Letzteres den Betrag von 300 Euro übersteigt. Andere Einnahmen werden nicht angerechnet. Daraus folgt: Da Ehrenamtspauschalen, Aufwandsentschädigungen und sonstige Zuwendungen an ehrenamtlich Tätige keine Einnahmen sind, die das bisherige Einkommen aus Erwerbstätigkeit ersetzen, werden diese Zuwendungen nicht auf das Elterngeld angerechnet. Aus "Ehrenamt Deutschland.org"