Bei einer "Darlehnsabtretung" kümmert sich das Jobcenter um die alte Kaution beim Vermieter?
Hallo, ich habe glaube zu 2012 ein Darlehen vom Jobcenter für die Kaution bei einer Genossenschaft erhalten. Musste dabei eine Abtretungserklärung unterschreiben. Habe meiner Meinung auch damals nachgefragt ob ich mich zwecks der Rückbuchung nach Auszug um irgendwas kümmern müsste. Nun hab ich aus anderen Gründen beim Jobcenter angerufen und wir kamen darauf zu sprechen, dass die Kaution offen sei und ich die Zahlen müsse. Ein Gerichtsvollzieher wurde wohl 2015 angewiesen hat aber dem Jobcenter das zurück gegeben da es überprüft werden solle. Seit dem ruhte das ganze. Nun habe ich bei der Verwaltung angerufen, die sagten dass die Kaution verjährt sei. Sie würde das jetzt noch Mal prüfen aber bei meinem Glück wird das nischt. Sie erwähnte allerdings auch wieso das Jobcenter sich nicht gekümmert hätte. Nun die Frage , bin ich aus dem Schneider weil das Jobcenter sich tatsächlich hätte kümmern müssen? Ist die Kaution wirklich verjährt? Und wieso wird die Kaution nicht automatisch auf das Miete-zahlende Konto zurück überwiesen sondern muss beantragt werden?
Danke
2 Antworten
Wenn Du eine Abtretungserklärung unterschrieben hast, warst Du ja gar nicht berechtigt, die Rückzahlung der Kaution zu verlangen. Und das jobcenter wird wohl vom Ende des Mietverhältnisses erfahren haben.
Eine Rückzahlung des Darlehens geschah offenbar auch noch nicht.
Und Kaution unterliegt tatsächlich der Verjährung, das wußte ich bisher auch nicht.
Entsprechend würde ich dem jobcenter einen Brief schreiben, dass die Forderung der Rückzahlung ungerechtfertigt ist. Falls die auf einer Rückzahlung beharren, würde ich Beratungshilfe beantragen und einen Anwalt aufsuchen..
Hallo !
Wenn Du damals eine Abtretung unterschrieben hast mußt Du dich eigentlich um nichts kümmern. Das ist jetzt eine Sache zwischen Vermieter und Jobcenter.
Weil das Jobcenter muß beweisen das Sie die Kaution nicht bekommen hat. der Vermieter wiederum muß beweisen das er Sie nicht behalten hat.
Ein Anwalt wäre gut mit Beratungshilfe.
Ein Anwalt wäre daher schon der Richtige weil das Jobcenter sonst 10% deines Regelbedarfes kürzen könnte. Damit das nicht passiert also lieber zum Anwalt.
Liebe Grüße
Das ist gut. Da kann man schon von daher nichts machen. Zudem sind Forderungen nach 3 Jahren verjährt. Außerdem hätte das Jobcenter dich schriftlich auffordern müßen. Ist das nicht passiert bist Du raus. Durch die Abtretungserklärung sowieso.
Ich beziehe keine Leistung mehr . Und die haben mich meiner Meinung nach auch nie auf das Geld angesprochen.