Bei einer "Darlehnsabtretung" kümmert sich das Jobcenter um die alte Kaution beim Vermieter?

2 Antworten

Wenn Du eine Abtretungserklärung unterschrieben hast, warst Du ja gar nicht berechtigt, die Rückzahlung der Kaution zu verlangen. Und das jobcenter wird wohl vom Ende des Mietverhältnisses erfahren haben.

Eine Rückzahlung des Darlehens geschah offenbar auch noch nicht.

Und Kaution unterliegt tatsächlich der Verjährung, das wußte ich bisher auch nicht.

Entsprechend würde ich dem jobcenter einen Brief schreiben, dass die Forderung der Rückzahlung ungerechtfertigt ist. Falls die auf einer Rückzahlung beharren, würde ich Beratungshilfe beantragen und einen Anwalt aufsuchen..

Hallo !

Wenn Du damals eine Abtretung unterschrieben hast mußt Du dich eigentlich um nichts kümmern. Das ist jetzt eine Sache zwischen Vermieter und Jobcenter.

Weil das Jobcenter muß beweisen das Sie die Kaution nicht bekommen hat. der Vermieter wiederum muß beweisen das er Sie nicht behalten hat.

Ein Anwalt wäre gut mit Beratungshilfe.

Ein Anwalt wäre daher schon der Richtige weil das Jobcenter sonst 10% deines Regelbedarfes kürzen könnte. Damit das nicht passiert also lieber zum Anwalt.

Liebe Grüße


Supersari 
Beitragsersteller
 30.05.2018, 19:44

Ich beziehe keine Leistung mehr . Und die haben mich meiner Meinung nach auch nie auf das Geld angesprochen.

Rechtlich  30.05.2018, 19:51
@Supersari

Das ist gut. Da kann man schon von daher nichts machen. Zudem sind Forderungen nach 3 Jahren verjährt. Außerdem hätte das Jobcenter dich schriftlich auffordern müßen. Ist das nicht passiert bist Du raus. Durch die Abtretungserklärung sowieso.