behinderungsbedingte Fahrkostenpauschale?

3 Antworten

Das Steuerprogramm, mit dem die Steuer gemacht wird, rechnet zu diesen außergewöhnlichen Aufwendungen automatisch eine behinderungsbedingte Fahrkostenpauschale von 900 € dazu, die sich nicht herausnehmen lässt.

Die Berecchnungen des Finanzamtes und die des Steuerprogramms würde ich gerne sehen.

Die tatsächlichen Aufwendungen werden nämlich nur berücksichtigt, soweit sie die zumutbare Beastung übersteigen.

Also müssten alle Schwerbehinderten mit einem GdB ab 80 (also auch mit einem GdB 100) ohne weitere Voraussetzungen automatisch Anspruch auf die behinderungsbedingte Fahrkostpauschale in Höhe von 900 € haben, ohne Nachweis dass behinderungsbedingte Fahrkosten überhaupt entstehen oder entstanden sind.

Du hast den Text richtig gelesen.

Bei 70 % wird "G" (für geh- und stehbehindert) benötigt, bei 80 % nicht mehr.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

"berücksichtigt die behinderungsbedingte Fahrkostenpauschale bei den außergewöhnlichen Aufwendungen hingegen nicht."

Welche Begründung hierzu steht denn im Steuerbescheid?!

Das, was im Gesetz steht - § 33 Abs. 2a EStG.

Die 900 € stehen dem Steuerpflichtigen zu - darüber hinaus aber keine weiteren Fahrtkosten.

Entweder direkt Einspruch einlegen oder telefonisch Kontakt aufnehmen und nachfragen.