vermutlich ja, das hier gefunden im Netz: Unzulässige Nutzung einer Mietwohnung als Gewerbeadresse - BGH vom 31.07.2013 - Az. VIII ZR 149/13 20. Dezember 2013

Eine unzulässige berufliche Tätigkeit in einer Mietwohnung ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs schon dann gegeben, wenn der Mieter gegenüber seinen Kunden seine Wohnung als Geschäftsadresse benennt und die Wohnadresse gegenüber dem Gewerbeamt seit Jahren als Betriebsstätte gilt.

Beschluss des BGH vom 31.07.2013 Aktenzeichen: VIII ZR 149/13 WuM 2013, 554 Grundeigentum 2013, 1132 Quelle: http://www.mahnerfolg.de/urteile/index.php/unzulaessige-nutzung-mietwohnung-gewerbeadresse/

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ähnliches Thema http://www.finanzfrage.net/frage/was-kann-man-tun-wenn-der-vermieter-die-kaution-grundlos-nicht-freigibt

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auf den RG die ich so rumliegen habe, steht entweder der Skonto in Prozent dabei oder in Summe/Euro. Ich denke das kann man machen wie man möchte

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was ist der medizinische Grund? Bei Nasenbruch hilft vielleicht dies hier an Antworten: http://www.gutefrage.net/frage/nase-gebrochen-op-kostenpflichtig-oder-bezahlt-krankenkasse

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A) finde ich die Frage in einem Finanzforum nicht genau richtig platziert B) Weniger Arbeit-weniger Anerkennung u. Geld. das ist doch Ansichtssache. Wenn ich weniger leiste, kann ich mir eben weniger leisten-ob andere das dann gut finden o. nicht-egal. Du mußt mit dieser Einstellung zufrieden sein. Schau auf Dich selber, sonst tuts keiner!

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wie sie das finanzieren und warum sie das machen, weiß ich natürlich auch nicht genauer, aber man kann im Netz Antworten finden, sieh hierzu zB http://www.welt.de/finanzen/versicherungen/article121783055/Allianz-senkt-Beitraege-in-der-privaten-Krankenkasse.html

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Trolle haben hier nichts zu suchen

natürlich gehöt sowas nicht auf ff- welche Frage! Ich finde so sinn-lose Postings zwischen den wirklich guten ernstgemeinten Threads mehr als nervig-und bin froh, wenn Trollbeiträge gelöscht werden.

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puh, also mit Unterzähler und Hauptzähler kenn ich mich nicht aus, hab im Netz aber einen Beitrag gefunden der zwar einen Schrebergarten betrifft, aber ähnlich deinem Problem klingt, vielleicht hilfts weiter-sonst Mieterschutzbund fragen http://www.schrebergarten-forum.de/showthread.php?t=504

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der BFH hat die Hürde für die Anerkenunung der Ausbildungskosten gesenkt-bereits eine 6-mt. Ausbildung würde genügen um eine abgechlossene 1. Ausbildung vorzuweisen. Überleg doch mal, zwischendurch einen Rettungssanitäter zu machen oder du probierst es als Steward/ess :-)

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idealerweise zeigst Du dich selber an und gibst das Geld schnell zurück-oder hast du es nicht mehr? Wie hoch die Strafe ist-keine Ahnung, hängt wohl vom Vorstrafenregister ab...da mußt du abwarten, vielleicht sagt dir das auch der Polizist, bei dem du dich nun schnell melden solltest zur Selbstanzeige

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Antwort findest Du hier;: http://www.finanzbetreuungsservice.de/Direktversicherung%20%28arbeitnehmerfinanziert%29.html

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wo bitte ist hier die Finanzfrage?

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