Bargeldvermögen bei Sozialwohnung
Eine Bekannte von mir ( Rentnerin)bewohnt eine Sozialwohnung und fragt sich was passiert, sollte sie in nächster Zeit von ihren Eltern Barvermögen erben . Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage , das sie das ab einer bestimmten Höhe dem Wohnungsamt mitteilen muss und wenn ja, hätte das irgendwelche Konsequenzen? In ihrer Stadt werden Einkommensüberschreitungen während der Wohnzeit nicht mehr auf die Miete angerechnet.
1 Antwort
Selbst zu Zeiten, als es noch eine "Fehlbelegungsabgabe" gab, war Vermögen in den Zusammenhang nie ein Thema, es war immer nur das Einkommen dafür maßgebend.
Nach meinen Informationen gibt es kein Bundesland mehr, in dem eine solche Abgabe gefordert wird.