Autotausch/Haltertausch?
Angenommen Person A und B wollen ihre Autos untereinander tauschen und A und B wohnen in verschiedenen Bundesländern. Was würde man hier tun müssen? Müssen A und B ihre jeweiligen Autos beide erst abmelden an der jeweils örtlichen Zulassungsstelle und dann das jeweils andere Auto auf ihren Namen anmelden? Wie sieht das dann mit den Kfz-Versicherungen aus?
3 Antworten
Die beiden tauschen einfach ZLB I, II und Fahrzeuge, gehen auf ihre Zulassungsstelle und melden das jeweilige Fahrzeug auf sich an (um). Dazu ist neben den o.g. Dokumenten, je nach Fahrzeugalter der letzte HU-Bericht und eine neue evb der Versicherung notwendig.
Beide müssen sich eine eVB-Nummer von ihrer Versicherung besorgen (geht auch online) und damit und den Papieren (Zulassungsbescheinigungen 1 und 2, Perso) zu ihrer jeweiligen Zulassungsstelle gehen und das Auto auf ihren jeweiligen Namen anmelden.
Vorher abmelden ist nicht notwendig.
Eine vorherige Abmeldung ist nicht nötig, aber möglich. Einfach die Fahrzeuge tauschen und dann mit den Papieren zur Zulassungsstelle fahren und neuen Halter eintragen lassen. Dafür wird eine eVB Nummer benötigt.