Auswärtige Unterkunft bei Blockunterricht während der Ausbildung
Hallo an Alle! Mein Sohn war während seiner Ausbildung 3x im Jahr auswärts im Internat untergebracht. Ein Teil der Kosten wurde vom Land übernommen. Wie kann ich den Rest der hohen Internatskosten steuerlich geltend machen??? Und wie berechnet sich sein BRUTTO in dieser Zeit, das in Anlage KIND in Spalte 23 einzutragen ist?? Ganz lieben Dank.Kerstin
2 Antworten
Hallo, wenn ich mich nicht irre, sind Aufwendungen für den Unterhalt und die Berufsausbildung eines Kindes durch Kindergeld/Kinderfreibeträge abgegolten. Evtl. meldet sich aber noch ein wirklich Fachkundiger zum Thema. K.
ps. ihr bekommt doch noch KG oder ?
Danke für die Rückantwort ! Ebenfalls einen schönen 1. Advent ! LG K.
Würde das auch bestätigen! Die Kosten sind über das Kindergeld sowie die Freibeträge abgedeckt!
Hallo, und danke für die Antwort..ich dachte es mir auch schon so..dachte aber,die Kosten müßten noch irgendwo erscheinen..ja,bekomme noch Kindergeld- oder besser gesagt, hab es im Zeitraum der Ausbildung bekommen.Bin von dem Vater getrennt, der aber all diese Kosten für das Internat getragen hat..dachte nur, ich kann es für ihn Irgendwo geltend machen..kann aber schon sein, daß das mit dem kindergeld bzw.Unterhalt abgegolten ist! dann erstmal ganz lieben dank u.nen schönen 1.Advent.