Aufstiegsbafög und ausziehen?

3 Antworten

Ich befinde mich gerade in der zweiten Ausbildung, bekomme Kindergeld und habe einen 520 € Minijob.

in dem Zusammenhang dürfte vom Grundsatz her kein Anspruch mehr auf Bafög bzw. BAB bestehen - dafür aber Wohngeldanspruch.


Eifelia  16.08.2024, 13:51

Ich habe es so verstanden, dass es um den Freund geht, der will sich ja höher qualifizieren, daher Aufstiegs-BAFöG.

Auf der offiziellen Seite des BMBF lese ich

- Grundbedarf 421,-€

- Wohnpauschale 360,-€.

- dazu kommt evtl. noch ein Erhöhungsbetrag von 60,-€, was nicht erklärt wird

- Zuschläge für KV/PflV sicher nur, wenn man nicht familienversichert ist.

Im Link kann man sich ja die Förderungsbedingungen ansehen.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwievueMx_eHAxX53AIHHfVzDMwQFnoECBkQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.aufstiegs-bafoeg.de%2Faufstiegsbafoeg%2Fde%2Fihr-weg-zur-foerderung%2Fantrag-online-stellen%2Fantrag-online-stellen.html&usg=AOvVaw0XZ8JJdYr6dKEo_vqfqfQx&opi=89978449

Das Gute ist ja, dass die Unterhaltsförderung als Vollzuschuss und elternunabhängig geleistet wird.

Der Kindergeldanspruch wird bei einer Bafög-geförderten Ausbildung sicher bestehen. Dann käme das KG also zu den 781,-€ (plus 60,-) dazu.

Ob das Kindergeld als Einkommen angerechnet wird, müsste man nochmal recherchieren. Beim Studenten-Bafög ist es ja nicht so.

Die Seite des BMBF zeigt auch eine Hotline an. Dort könnte er mal anrufen. Es gibt ja auch gute staatliche hotlines. Naja, ich selbst würde erst viel googeln, bevor ich dort anrufe.

Was mir generell bei Aufstiegsbafög etwas Sorge machen würde, wäre eine mögliche Rückzahlungspflicht bei Abbruch.

Und natürlich die geringen Bedarfssätze. Selbst wenn man zu zweit mit 720,-€ Wohnkosten hinkommen würde, sind 421,-€ für den Grundbedarf natürlich sehr wenig, wenn man davon auch Strom und Monatskarte bezahlen muss. Mit zusätzlichem Kindergeld würde es wohl gehen.