Arzthelferin bricht Schweigepflicht was tun?
Hallo alle zusammen,
und zwar hat eine Arzthelferin von meinem Frauenarzt sehr persönliche Sachen über mich an dritte weitergegeben.
Diese Arzthelferin kenne ich persönlich da ich früher mit ihr in einer Klasse war. Mit ungefähr 16 wurde ich ungewollt Schwanger und hatte eine Abtreibung.
Diese besagte Arzthelferin hat natürlich meine Krankenakte gelesen und mich auch schon darauf angesprochen, was ich schon Dreist fand. Da es für mich keine einfache Sache war und es mich sehr lange belastet hat. Ich hab sie während diesem Gespräch auch noch einmal auf ihre Schweigepflicht hingewiesen. Soweit so gut, bekam ich heute eine Nachricht von einer Freundin das sie eine weitere Bekannte (die ebenfalls mit mir in einer Klasse war) empört angesprochen hat das ich ja abgetrieben habe und das sie es von dieser Arzthelferin habe. Meine Frage ist soll ich Sie Anzeigen oder erst einmal nur zum Arzt gehen und mich beschwere? Da es ja echt sehr private Dinge sind die sie weiter erzählt hat. Vor allem weißt ich jetzt auch gar nicht wer das alles weiß und ob es die Runde macht. Ich habe mit Absicht das für mich behalten, es war mir sehr wichtig das es niemand weiß. Es ist ja auch nichts schönes und ich hatte auch lange damit zu kämpfen.
Habt ihr vielleicht einen Rat für mich was ich jetzt tun soll?
8 Antworten
Tja, was ist zu tun?
- Dem Arzt davon in Kenntnis setzen, der wird dann mit hoher Wahrscheinlichkeit dafür sorgen, dass sich die Dame einen neuen Job suchen darf.
- In der nächsten Polizeidienststelle eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen § 203 Abs. 4 StGB stellen.
- Von einem Fachanwalt zivilrechtliche Ansprüche aus § 823 BGB prüfen und ggf. durchsetzen lassen.
Ich würde zunächst schnellstens das persönliche Gespräch mit dem Frauenarzt führen.
Je nachdem wie dieser reagiert, steht es dir im Anschluss frei, einen Anwalt aufzusuchen.
Dieser kann/wird über das Amtsgericht eine einstweilige Verfügung an die Praxis bzw. dieser Person versenden lassen.
Die Kosten hierfür trägt die Praxis bzw. die Artzhelferin.
Mit dieser einstweiligen Verfügung wird diese Person aufgefordert, dass sie das ab sofort zu unterlassen hat. Hält sie sich nicht daran, wird es richtig schön teuer!
Vermutlich wird der Anwalt auch eine Anzeige empfehlen.
Aber dazu und zu allem anderen wird er dich beraten.
Aber wie gesagt, suche zunächst einmal das Gespräch mit dem Arzt, so meine Empfehlung.
Dies ist eine Datenschutzverletzung.
Du solltest Dich daher an die als Datenschutzbeauftragte(r) ausgewiesene Person der Praxis wenden. Gibt es keine, so ist der Inhaber der Praxis der Ansprechpartner. Die initiale Reklamation kann auch die zuständige Datenschutzbehörde des Landes informieren - beachte jedoch, dass diese Behörde zunächst keinen Anspruch auf praxisinterne Details hat und haben soll, sondern nur die Datenschutzverletzung untersucht.
Da die DSGVO Gesetzesrang hat, ist ein Verstoß gegen den Schutzbedarf von Persönlichkeitsrechten sehr ernst zu nehmen.
Du solltest mit dem Arzt sprechen. Er muss darüber informiert werden. Möglicherweise wird er eine fristlose Kündigung aussprechen und das ist auch richtig so. Du solltest auch verlangen, dass er eine Kündigung ausspricht. Du kannst Ihm sagen, dass Du überlegst zum Rechtsanwalt zu gehen, der dann gegen den Arzt Schadenersatz einfordern wird. Und dass Du möglicherweise Strafanzeige wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht erstatten wirst.
Die Mitarbeiterin hat sich hier zwar strafbar gemacht. Zur Polizei würde ich aber trotzdem nicht gehen. Wenn Du eine Strafanzeige machst, dann wird es Ermittlungen geben. Es werden noch mehr Leute darüber reden. Dadurch verbreitet sich die Sache noch mehr! Als Opfer wird man hier noch mehr geschädigt.
Du solltest gegen über anderen Leuten eine andere Strategie verfolgen: Wenn Du darauf angesprochen wirst, bestreitest Du einfach, dass es eine Abtreibung gegeben hat. Und sagst, dass die Arzthelferin Intrigen erzählt und gelogen hat. Oder dass es sich um eine Verwechslung handelt. Mit einer solchen Notlüge wirst Du Dich am besten schützen können. Denn dann steht zumindest Aussage gegen Aussage. Und mit der Zeit werden die Gerüchte verschwinden.
An deiner Stelle würde ich mit dem Arzt sprechen, denn dieser wird die Dame in Regress nehmen und ggf.eine Mahnung aussprechen. Legt der Arzt volles Verständnis für Ihre Situation dar sowie auch auf das Berufsgeheimnis seiner Angestellten.