Meiner Meinung nach ist das nicht korrekt, allerdings werden nicht nur das Altersteilzeiteinkommen sondern auch Aufstockungsbeträge und Zuschläge angerechnet. Maßgeblich für die Bewilligung ist übrigens das vorletze Kalenderjahr vor Antragstellung. War dein Vater da schon in Altersteilzeit? Falls nicht kannst du einen Aktualisierungsantrag stellen. Da findest du hier mehr Informationen: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/197.php
Antwort
Das Problem ist nicht unbedingt, dass die Unternehmen Studenten weniger zahlen müssen, sondern dass viele Unternehmen keine Absolventen als Praktikanten einstellen, was ich absolut richtig finde.
Falls sie also erst ein Praktikum machen muss/möchte, bietet es sich vielleicht wirklich an, immatrikuliert zu bleiben. Du kannst leicht ausrechnen ob der Verdienst die Kosten für Studiengebühr, etc. übersteigt oder nicht. Eine Alternative wäre vielleicht doch den Abschluss zu machen und sich in einem Bundesland, in dem es keine Studiengebühr gibt einfach für etwas ohne NC einzuschreiben. Aber auch fallen dann Beitrag fürs Semesterticket usw. an.
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