Antwort
Ihre Aussage trifft nicht zu. 1. Mein Mann hat sich von der BfA in Abstimmung mit dem Arbeitsamt sagen lassen, dass er ab August sich arbeitslos melden muss, damit er 15 Monate später Rente erhält (arbeitslos und nach 3 Monaten Rente erhalten - geht gar nicht). 2. Sollte meinem Mann eine Arbeit in diesen 15 Monaten antreten - auch, wenn es nur einen kurzen Zeitraum betrifft - erhält er frühestens mit 63 Jahren Rente. Darum wussten wir nicht, wie wir ggü. dem Arbeitsamt auftreten dürfen.