Arbeit ehenamt?
Ich werde als Werkstudent arbeiten.
Nebenbei bin ich auf ehrenamtlicher basis in einem Kindertreff tätig( mit aufwandsentschädigung) soll ich das bei dem Arbeitsgeber melden? Ist das eine Pflicht?
1 Antwort
Das steht im Arbeitsvertrag und in den meisten Arbeitsverträgen ist die Klausel mit Ehrenamt hinterlegt. In der Regel muss man das dem Arbeitgeber kommunizieren, Grund:
es gibt Ehrenämter, die während der Arbeitszeit ausgeführt werden müssen, genannt: Freistellung (Ausschussitzungen beim Stadtrat, Schöffe bei Gericht, THW, freiwillige Feuerwehr u. ä.). Für solche Art von Ehrenämtern erhält der Betrieb auf Antrag eine Augleichszahlung für den Arbeitsausfall.
Ehrenämter sind also mit dem Betrieb abzustimmen. Ein Promille großer Anteil von Betrieben lehnt ehrenamtliche Tätigkeiten ab. Bei einem Werkstudenten spielen sie sowie eine total untergeordnete Rolle.
Mach Dir also keinen Kopf!
Vielen Dank für die Antwort! Also das kann man auch nicht erwähnen?