Kann ich eine Anzahlungsrechnung von der Steuer absetzen?
Guten Tag ich habe eine Frage,
wenn man z.B. bei einem Texte Provider sein Konto aufläd bekommt man dort nach Aufladen des Kontos eine Anzahlungsrechnung. Kann man diese dann normal abschreiben mit Auflade-Datum oder kann man es erst dann als Betriebsausgabe abschreiben sobald mand as Guthaben verbraucht hat? (Dann bekommt man auch noch mal eine Rechnung wenn man das Guthaben verbraucht hat.)
Man läd dort quasi erst das Guthaben auf um dann Web Content zu kaufen, wenn man nun für Dezember noch aufladen möchte, kann dann auch Dezember 2015 abgerechnet werden?
1 Antwort
Ich habe keine Ahnung, was das ist.
Ob es bereits Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, wenn das Geld vom eigenen Konto runtergeht oder erst, wenn man sein dortiges Guthaben verbraucht hat, hängt davon ab, was das ist, was da auf dem Konto liegt.
Gibt es die Möglichkeit, das Guthaben wieder zurückzubuchen? Dann ist es wahrscheinlich nur ein weiteres Konto, auf dem Geld liegt. Wenn du auf ein Sparbuch einzahlst, kannst du das ja auch nicht als BA oder WK abziehen.
Oder ist das Geld faktisch "weg"? Dann sind es Ausgaben. Wie beim Porto. Wenn ich Briefmarken kaufe und mir in die Schreibtischschublade lege, habe ich ja eigentlich noch den Gegenwert des Gelds in Briefmarken. Trotzdem buche ich schon auf Porto, bevor ich den Brief versende.