Anrechnung einer Witwenrente auf die eigene Beamtenpension
Hat eine Pensionärin mit eigener Pension Anspruch auf Witwenrente (BfA) ihres verstorbenen Ehepartners und wenn ja in welcher Höhe werden dann von der Pension Abzüge vorgenommen.
1 Antwort
Eine pensionierte Realschullehrerin (A 13) erhält zu ihrer Pension zusätzlich nach dem Tod ihres Mannes (A 14) ein ungekürztes Witwengeld (1. Beispiel). Die Pension wird gekürzt um den Betrag, um den das Gesamteinkommen (Witwengeld zusammen mit Pension) die folgende Höchstgrenze überschreitet: 75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge des Verstorbenen, mindestens eigenes Ruhegehalt zuzüglich 20 % des Witwengeldes – Höchstgrenze
Weiter geht`s hier: