Anpassungsgeld für entlassene Arbeiter aus dem Steinkohlenbergbau
Mir wurde gesagt daß ich das Anpassungsgeld bei der Steuerklärung nirgens eintragen muß. Das kann ich aber nicht so recht glauben unterliegt das Anpassungsgeld nicht dem Progresionsvorbehalt? Soll ich dann meiner Steuerklärung einfach nur den Bescheid über die gezahlten Beträge beilegen?
1 Antwort
Nein, weder gilt der Progressionsvorbehalt noch musst Du den (dauerhaft aufzuhebenden) Bescheid beilegen.
Nach § 3 Ziff. 60 EStG sind steuerfrei: Leistungen aus öffentlichen Mitteln an Arbeitnehmer des Steinkohlen-, Pechkohlen- und Erzbergbaues, des Braunkohlentiefbaues und der Eisen- und Stahlindustrie aus Anlass von Stilllegungs-, Einschränkungs-, Umstellungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen.
Der Progressionsvorbehalt gilt nur für die in § 32b ausdrücklich und abschließend aufgeführten "Gelder":
www.gesetze-im-internet.de/estg/_32b.html.
Das vorgenannte Anpassungsgeld ist hier nicht aufgeführt, aber z. B. der Aufstockungsbetrag bei ATZ in § 3, Ziff. 28.