Amazon sag mir ich hätte eine offene Inkasso Rechnung von vor 4 Jahren?
Hallo, mein Amazon Konto wurde vorrübergehend gesperrt, weil ich eine offene Rechnung hatte (hatte ich schonmal, wurde dann aber wieder entsperrt). Den besagten Artikel hab ich ein Tag später bezahlt, also noch bevor die Mail gekommen ist. Die besagte Mail über meine offenen Rechnungen innerhalb der letzten "15 Monaten" war von amazon.es aka auf Spanisch. Dort stand A. der bereits bezahlte (anscheinend noch nicht verbuchte) Artikel und B. ein Artikel im Wert von 4,50 von 2017?! Ich habe dann natürlich den Amazon Support angeschrieben der mir gesagt hat das Artikel B. nicht bezahlt wurde und das (natürlich nach diesem Zeitraum) an Inkasso übergeben wurde und ich mich doch bitte an diese wenden soll. Ich habe nie ein Brief oder eine Mail von Inkasso bekommen noch hat Amazon informiert das das passiert ist. Kommen jetzt große kosten auf mich zu da das 4 Jahre lang in deren offenen Forderungen lag? Ich hab Angst das mein Konto diesmal nicht entsperrt wird wegen dem Artikel und das ich ein Dauereintrag bei Inkasso habe.
3 Antworten
Hinsichtlich der Entsperrung hast du keinen Rechtsanspruch. Wenn Amazon mit dir keine Geschäfte (mehr) machen will, ist das deren freie Entscheidung.
Hinsichtlich möglicher Einträge bei Auskunfteien solltest du alle in Frage kommenden mal anfragen, du hast mindestens einmal pro Jahr Anspruch auf eine kostenlose Auskunft.
Verjährung 3 Jahre zum Jahresende, eine Forderung von 2017 ist als 31.12.2020 Verjährt, ergo, wenn bis dato kein Gerichtlicher Mahnbescheid gekommen ist(gelber Brief) dann kann auch nichts mehr gefordert werden. Der Gelbe Brief setzt die Verjährung auf 30 Jahre aus.
Das andere ist aber das Hausrecht des Onlineshops. Selbst wenn die Verjährung in Kraft getreten ist und sie das Geld theoretisch nicht mehr fordern können, besteht die Schuld weiter, Amazon kann als sagen, sie beliefern dich nicht mehr, bis die Schuld beglichen ist. Egal was die Verjährung sagt.
Frag bei Amazon nach wie und wohin du das zahlen mußt, damit die Sperre aufgehoben wird oder weise nach, das du schon bezahlt hast(kontoauszüge)
wenn bis dato kein Gerichtlicher Mahnbescheid gekommen ist(gelber Brief) dann kann auch nichts mehr gefordert werden. Der Gelbe Brief setzt die Verjährung auf 30 Jahre aus.
Das ist rechtlicher Unsinn in der Form und nur halb richtig.
Der Mahnbescheid, verlängert die Frist um 30 Jahre NICHT.
Der Vollstreckungsbescheid ist hier der Faktor. Selbst wenn der kommt, heißt noch nicht dass ein Titel vorliegt. ERST wenn die 2 Wochen Frist abgelaufen ist (nach dem VB), in der Zeit wo man noch Widersprechen könnte, wird ein Titel erlassen.
Also hat mind so betrachtet nochmal ca. 1 Monat Zeit, bis ein Titel erstellt wird, nachdem der MB eingetroffen ist.
Nach 4 Jahren dürfte das verjährt sein. Also Einrede der Verjährung schriftlich machen. Ferner darauf hinweisen, das bezahlt wurde und es dafür Belege gibt.