Das ich keine Vorsteuer abziehen kann, war mir schon klar. Allerdings war die Frage mehr darauf hin ausgerichtet, ob ich so etwas wie Kilometerpauschale beachten muss und wie ich bei einer ggf. durchgeführten Steuerprüfung nachweise, dass ich die Bahnfahrt (und es geht wirklich ausschließlich um Bahnfahrten) im Zusammenhang mit meiner beruflichen Tätigkeit absolviert habe, sie also entsprechend als Betriebskosten geltend machen kann, und nicht als private Fahrt?

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