Als Freiberufler zwei Betriebsautos?
Kann ich als Freiberufler/ Einzelunternehmer zwei Autos als Betriebswagen geltend machen? Ich fahre mit eine Limousine ( geschenkter Phaeton) zu Vorträgen in Industriebetriebe und mit einem Transporter bringe ich meine Arbeitsmaterialien Werkzeuge und Arbeitsmaterial für Steinbildhauerei zu diesen Vortragsorten. Meine Arbeit ist zum einem Handwerklich zum anderen theoretisch. Werkzeug und Material passen nicht in den Kofferraum.
1 Antwort
Du hast die Antwort mit Deiner Frage im Prinzip bereits gegeben.
Der Phaeton ist nicht geeignet um Material für die Bildhauerei zu transportieren udn für normale Fahrten möchte man nicht einen Transporter nutzen.
Beim Phaeton stellte ishc aber die Frage, wie groß der Anteil der betrieblichen Nutzung ist.
Bei über 50 % wäre er notwendiges Betriebsvermögen udn müsste in das Betriebsvermögen eingelegt werden.
Bei unter 50 % würde ich zur Kilometerabrechnung mit Pauschale raten, oder zumindest Fahrtenbuch führen. Sonst wird die 1 % Regelung bei dem Neupreis des Autos sehr teuer.
Ich benutze beide Autos nur geschäftlich...besonders der Phaeton wäre sonst ja wegen der 1% Regel ein Groschgrab da der Neupreis wirklich hoch gewesen ist