Als EM Rentner verdiene ich mir etwas mit Umfragen dazu(ca.120-150 Euro), muss ich das bei der RV angeben?
2 Antworten
Ein Blick auf die Webseite der deutschen Rentenversicherung hilft weiter:
Zum 1. Januar 2024 steigen die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich ab Januar eine jährliche Mindesthinzuverdienstgrenze von 37.117,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung sind es 18.558,75 Euro.
Also Deine Beträge sind völlig unbedenklich.
Natürlich muss es, abzüglich der Ausgaben, in die Einkommensteuererklärung aufgenommen werden.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
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