ALG I Arbeitgeberbescheinigung bei insolvenz?
hallo zusammen,
ich musste mich bei Arbeitsamt anmelden aufgrund der Kündigung von der Chefseite. Das Arbeitsamt verlangt jetzt die Arbeitsbescheinigung auch für den vorherigen Job (2 Monate lang, Teilzeit), wo ich vor über 3 Jahren gearbeitet habe. Die Firma existiert seit 2021 aufdrängt von Insolvenz nicht. Mir wurde gesagt, ich soll den Insolvenzverwalter finden, der für die Firma zuständig war. Wie findet man diese Person?
Außerdem, danach wurde mir gesagt "wir betrachten für ALG 1 nur letzte 2,5 Jahre. Wenn dieser Teilzeitjob außerhalb diesen Zeitraum liegt, ist es unrelevant. Komisch, dass es bei ihnen im Online Portal verlangt wird" . Eine Bestätigung dieser Aussage habe ich nirgendwo gefunden.. Werden alle vorherige Arbeitsstellen betrachtet oder nun wirklich nur der Zeitraum von letzten 2,5 Jahre für die Antragsstellung?
2 Antworten
https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/
Würden nicht auch An- und Abmeldebestätigung bei der Sozialversicherung reichen?
wie lange hast du denn im jetzigen Job gearbeitet?
was war zwischen dem Minijob und dem der jetzt gekündigt wurde?
Arbeitslosengeld: Anspruch, Höhe, Dauer | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
Auszug:
Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen. Das ist der Fall, wenn Sie in den 30 Monaten vor Ihrer Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung mindestens 12 Monate pflicht- oder freiwillig versichert waren. In der Regel werden versicherungspflichtige Zeiten in Beschäftigungsverhältnissen zurückgelegt. Zur Berechnung, ob die Anwartschaftszeit erfüllt ist, werden die Zeiten aller versicherungspflichtigen Beschäftigungen innerhalb des 30-Monate-Zeitraumes zusammengerechnet.
wenn du seit dem 01.01.21 dort gearbeitet hast, dann sind das bis zur Kündigung 37 Monate die du in einer Beschäftigung warst, das solltest du deinem Sachbearbeiter sagen, somit reicht das um Anspruch auf ALG1 zu haben.
Hallo, ich bin seit 01.01.2021 dabei und wurde zum 31.01.2024 gekündigt. Nebenbei wurde keine weiteren Jobs ausgeübt. Zwischen dem Minijob und jetzigem Job war der Teilzeitjob von 01.10.2020-31.12.2020. Um die Periode geht es dem AfA, die Firma existiert nicht mehr, ich kann für die 3 Monate keine Dokumente nachreichen außer der Lohnabrechnungen, die nach der Aussage der Dame am Telefon nicht akzeptabel wären.