Abschleppdienst wurde gerufen auf Privatparkplatz, ich wurde gebeten vom Besitzer den Parkplatz zu verlassen. War dies nur ein Bluff oder muss ich bezahlen?

5 Antworten

"Er hätte mich ja vorher auch schon auffordern können den Parkplatz zu verlassen, denn ich war ja offensichtlich noch im Auto."

Was ist da komisch dran?

Wenn er dich angesprochen hätte, und dann den Abschleppdienst gerufen hätte, wäre er vermutlich auf den Kosten sitzen geblieben...

Da er erst Fotos gemacht hatte... und dann angerufen hatte...sind es nunmehr nicht seine sondern deine Kosten, auch wenn du jetzt wegfährst...der Abschleppdienst ist ja bereits unterwegs...

merkst du den Unterschied?

also nix mit komisch.... Absicht... wetten der hat das nicht zum erstenmal gemacht...


VardiMentii 
Beitragsersteller
 06.11.2023, 20:47

Ich meinte damit, dass es ja nicht nötig wäre den Abschleppdienst anzurufen wenn ich noch an Ort und Stelle war um mein Auto wegzufahren

tellerchen  06.11.2023, 20:57
@VardiMentii

nee nötig nicht, aber wenn es dein Parkplatz wäre und dafür zahlst...würdest du nicht das gleiche machen...?

oder hast du ein gutes Herz und redest mit den Parkern und der nächste fährt dann darauf, und trotzdem zahlst du dafür...obwohl andere deinen Parkplatz nutzen...

wenn das meiner wäre, ich hätte einen abschliessbaren Aufstellbock aus Stahl mitten auf dem Parkplatz verbaut....

"Wenn man wegfährt, und der Abschleppwagen ist schon unterwegs, was der richtige Eigentümer beweisen kann , werde die Kosten schon von der Firma nachgefordert"

Ich glaube nicht, dass er mit dem Abschleppdienst gesprochen hat ..... hat bestimmt nur geblufft 🤷‍♀️

Er hat sicher mit seiner Frau das Abendessen besprochen und sich bewusst von dir dabei beobachten lassen......alles Psychologie !

Sein Ziel hat er doch bereits damit erreicht.....der Parkplatz wurde verlassen und dir sollte war es eine Warnung und Lehre ⚠️

👋😉

Lässt Du dich gerne verarschen? 😅😂🤣

Wie heißt es so schön:

Hunde die bellen, beißen nicht!

PS:

Da er noch telefonierte, hat er mit dem Ansprechen erst einmal abgewartet , bis er halt sein Telefonat beendet hat.

Wenn es klar als Privatparplatz erkennbar war und der Berechtigte den Abschlepper gerufen hat, hast du die Leerfahrt zu bezahlen.

Im Gegensatz zu öffentlich Angestellten, die eine mildere Maßnahme prüfen müssen (hier das Ansprechen), gilt das nicht für Privatleute.

Jedoch bezweifel ich, dass ein Abschlepper gerufen wurde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich denke, er wollte Dich Ärgern.

Logisch wäre, den Falschparker anzusprechen. Wenn der nicht wegfährt ist der Abschlepper die Lösung.

So brauchst Du nichts zu befürchten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.