40h-Hauptberuf, Mini-Job und Nebengewerbe - Kombi möglich?

1 Antwort

Deine Frage beinhaltet mehrere Fragen udn vor allem Irrtümer.

  1. Ein Gewerbe ist eine selbständige Tätigkeit.
  2. Ein Minijob ist eine Tätigkeit als Arbeitnehmer.
  3. Wo sollte ein Zusammenhang von 1 + 2 Bei der Umsatzsteuer bestehen, wenn Minijob keine Einnahmen au der selbständigen Tätigkeit sind?
  4. Wenn Du eine Vollzeitbeschäftigung hast, fallen auf die gewerblichen Einkünfte keine Beiträge an.
  5. Für den Minijob zahlt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge und die Steuer pauschal mit ca. 32 %.
  6. Ob die Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer für Dich vorteilhaft ist, müsste erstmal geprüft werden. Das ist nämlich praktisch nur dann so, wenn Du Privatkunden hast.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

jamji59 
Beitragsersteller
 22.08.2019, 13:05

Hallo!
Vielen Dank für deine Antwort! :)
Kannst du Punkt 6 noch etwas genauer erläutern? Warum nur bei Privatkunden vorteilhaft?

wfwbinder  22.08.2019, 14:12
@jamji59

Leider hast Du nicht geschrieben, was Dein Nebengewerbe sein soll.

Würdest Du Strickwolle und Häkelbedarf verkaufen, wäre Kleinunternehmer richtig, weil die Kunden Privatpersonen sind.

Würdest Du Werbeartikel an Unternehmen verkaufen, wäre Regelbesteuerung besser.

Für einen Unternehmer ist es nämlich egal, ob er von einem Kleinunternehmer eine Rechnung über 100,- Euro bekommt, oder von einem Regelbesteuerer eine über 100,- Euro + 19,- Euro Umsatzsteuer, denn die 19,- Euro zieht er als Vorsteuer ab.

Aber Du würdest in dem Fall aus Deinen Eingangsrechnungen ebenfalls die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen und so einen echten Gewinn an Bargeld haben.

jamji59 
Beitragsersteller
 22.08.2019, 14:22
@wfwbinder

Hi!
Es dreht sich um die Erstellung von Grafiken, Layouts, Designs aber auch Fotografie..

wfwbinder  22.08.2019, 14:31
@jamji59

Grafiken, Layouts, Designs wirst Du ja vermutlich für Unternehmer erstellen, somit klarer Fall Regelbesteuerung.