2. Konto auf fremden Namen bei Privatinsolvenz?
Gibt es die Möglichkeit für eine Freundin die Privatinsolvenz ist eine Partnerkarte für ein Bankkonto welches auf meinen Namen läuft zu bekommen?
3 Antworten
Ganz einfach, Du kannst zwar eine Freundin bevollmächtigen über Dein Konto zu verfügen, allerdings bedeutet dies nicht, dass sie dann auch Zahlungen auf ihren Namen empfangen kann.
Bedenke .... Du hast bei Kontoeröffnung eine Klausel unterschrieben, nach der Du dieses Konto nur auf eigenen Namen und Rechnung unterhältst.
Würdest Du ein Konto mit Person X gemeinschaftlich ! eröffnen - auf beider Namen, so kann dann auch gepfändet werden.
Nein so etwas gibt es nicht und es geht auch nicht. Wenn Deine Freundin eine Vollmacht für das Konto hat, kann auch dort gepfändet werden. Weil Pfändungen nicht nur in das Eigentum des Schuldners sondern auch in den Verfügungsbereich zielen.
Die Freundin setzt in jedem Fall die Restschuldbefreiung aufs Spiel, wenn sie versucht eine Kontonutzung am Insolvenzverwalter vorbei einzurichten.
Bei der Partnerkarte kommt es auf die Bonität des Kontoinhabers und nicht auf die des Partners an.
Nicht jede Bank wird aber bereit sein Partnerkarten auf Personen auszustellen die mit dem Kontoinhaber nicht im gleichen Haushalt wohnen. Dazu müßte man also erst die Bank befragen bzw. auf deren Internetseite nachschauen.
Das ist schlichtweg falsch.