11 Tage Lücke zwischen 2 Jobs. Muss ich mich arbeitslos melden um versichert zu sein?
Hallo! Ich habe zum 09.10.19 in meinem jetzigen Job gekündigt und fange am 20.10.19 meinen neuen Job an. Die Frage ist, muss ich mich jetzt für diese 11 Tage arbeitlos melden um versichert zu sein? Es ist ja kein ganzer Monat und geht auch nicht über einen Monatswechsel hinaus. Ich bin bei der AG nebenbei arbeitssuchend gemeldet aber halt nichts arbeitslos. Macht das einen Unterschied?
2 Antworten
Da greift wahrscheinlich die kostenlose Nachversicherung. Aber frag lieber nach bei der KV.
sehr ich auch so. Wichtig ist nur drauf zu achten, dass es keine Lücke zwischen den beiden Verträgen für die Rentenkasse gibt, einfaches nachfragen bei der Krankenkasse oder Rendenkasse die können dir schon besser helfen
§19 Abs. 2 SGB5:
Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
Ein Monatswechsel wäre also ohnehin unschädlich.