MPU ohne Abstinenznachweis?

2 Antworten

zur Richtigstellung: die Führerscheinstelle schreibt niemals eine bestimme Anzahl an Abstinenznachweisen vor, das kommt von der Begutachtungsstelle selbst! Die Führerscheinstelle ordnet lediglich die MPU an und gibt die Fragestellung ab, was untersucht werden soll.

Die Begutachtungsstelle soll dann klären, ob ein Trennvermögen zwischen Cannabiskonsum und Teilnahme am Straßenverkehr besteht. Wenn ich mich wiederholt unter dem Einfluss von Cannabis ans Steuer setze, sieht das schon schwierig aus. Die MPU wird angeordnet, um die aufgekommenen Eignungszweifel auszuräumen.

Wenn absehbar ist, dass Nachweise benötigt werden, die der Sohn zum Zeitpunkt der Begutachtung nicht haben wird, wäre möglicherweise die kostengünstigste Variante, jetzt erstmal auf die Fahrerlaubnis freiwillig zu verzichten, die Vorbereitung weiterlaufen zu lassen, einen Vertrag für die Abstinenznachweise abzuschließen und dann passend zum Ende der Abstinenznachweise einen Antrag auf Neuerteilung zu stellen um dann die MPU zu machen - Gebühren wären dann für die Neuerteilung knapp 168 Euro.

Aber wenn die MPU jetzt negativ ausfallen sollte, damn würden diese Gebühren später zusätzlich zu einer erneuten MPU auf ihn hinzukommen. Das müsste man jetzt halt abschätzen. Günstig ist das alles nicht...

Nur aber um Richtigzustellen, dass von der Führerscheinstelle eigentlich keine Abstinenznachweise (ja/nein/wieviele) vorgegeben werden. (Arbeite selber dort und wir treffen dazu niemals eine Aussage.) Ggfls. soll sich der Sohn noch einmal an die Führerscheinstelle diesbezüglich wenden, eventuell besteht ja ein Missverständnis hierzu.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

birgit4464 
Beitragsersteller
 12.11.2021, 19:29

Es heisst in dem Schreiben d. FSST " In dem Gutachten ist zu klären, ob mein Sohn derzeit zum Führen v. KFZ noch geeignet ist.(Trennvermögen) Ein Abstinenznachweis ist daher nicht erforderlich. Wir haben auch schon die Unterlagen v. d. Begutachtungsstelle erhalten, da wird ja vor Ort ein Urin screening gemacht,

FrauEichhorn  12.11.2021, 22:32
@birgit4464

die haben euch schriftlich gegeben, dass ein abstinenznachweis nicht erforderlich ist?! das ist ja ein starkes ding. als ich das letzte mal auf arbeit war, saßen da noch verwaltungsmenschen und keine verkehrspsychologischen berater, die so etwas beurteilen würden...? natürlich kann ich nicht für eure führerscheinstelle sprechen.

hat dein sohn sich einen auszug aus seiner führerscheinakte geben lassen und den zur vorbereitung mithingenommen? das würde ich noch anfordern und dann dort einmal gemeinsam durchgehen. möglicherweise bringt das bei der vorbereitung noch einen aufschluss.

wenn ihr nachweislich schriftlich habt, dass kein abstinenznachweis erforderlich sein wird (laut auffassung der führerscheinstelle) - dann wärt ihr zumindest kostentechnisch auf der sicheren seite, sollte doch noch etwas schief gehen. dann wäre die behörde haftbar und müsste euch die kosten erstatten.

Die Frage nach dem WIE, WAS, WARUM...... oder GELDSCHNEIDEREI hin oder her, liegt nun einmal in der Entscheidung der Behörde.

Kein Mensch wird zum erneuten Erwerb seines Führerscheins gezwungen .... ist auch eine Art Entscheidungsfreiheit, nur eben jetzt für den Fußgänger ‼️😉

https://www.bussgeldkatalog.org/haaranalyse/


birgit4464 
Beitragsersteller
 12.11.2021, 19:41

Er geht noch nicht zu Fuss, er darf noch fahren, und damit das so bleibt, deswegen die og. Frage