Habe gelesen, wenn jemand vor 1 Jahr einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt hat und in den letzten 12 Monaten 6 Monate Gehalt vom Arbeitgeber und 6 Monate davon Krankengeld von der Krankenkasse bekam, Gehalt und Krankengeld (Bezüge der letzten 12 Monate ab Antrag) zurückzahlen muss, und dafür Erwerbsminderungsrente bekommt. ... es wird in dem Fall geraten ein Teil der Bezüge zur seite zu legen, weil die Erwerbsminderungsrente niedriger ausfällt. ... nun zu Meiner Frage: Wie ist es, wenn jemand während seiner Arbeitslosigkeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellt. Muss er dann auch das Arbeitslosengeld zurückzahlen, und bekommt ab Antragstellung dafür Erwerbsminderungsrente, wenn diese bewilligt wird? ...in der Bröschüre war nur von Krankengeld und Gehalt die Rede!