Mein Ehemann ist im Dezember 2016 verstorben. Ich habe als Alleinerbin sein Barvermögen sowie unser Wohnhaus geerbt. Die Bestattungskosten in Höhe von 6112€ habe ich als außergewöhnliche Belastung in meiner ESt-Erklärung für 2017 angegeben. Dies wurde vom FA abgelehnt, da der Wert des Hauses die Kosten übersteigt . (Die Kosten für Bewirtung der Trauergäste etc waren höher als der Nachlass ohne Immobilie (Barvermögen, Sterbegeldversicherung), so dass ich diesen Teil des Nachlasses nur für diese Kosten verwendet habe.) Ich wohne weiterhin in geerbtem Haus und habe die Bestattungskosten aus meinem Einkommen bezahlt. Hätte ich mit einem Einspruch eine Chance auf Anerkennung der außergewöhnlichen Belastung? Wenn ja, wie formulieren? Danke!