Scheidungsfolgenvereinbarung durch Insolvenz ungültig?

Mein Exmann und ich wurden Ende 2010 geschieden. Bei Gericht wurde eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen, in der u.a. festgehalten wurde, dass er mir seine Hälfte unserer Eigentumswohnung gegen Übernahme seiner Bankschulden überschreibt. (Es sind erst rund 10 000 Eur seit Kauf abgetragen, sie ist vollfinanziert, ich zahle sie alleine ab.)

Nach der Scheidung ist er dann einfach monatelang abgetaucht, nach 3 Monaten bekam ich eine Mail, ich solle die Überschreibung in die Wege leiten. Dann tauchte er wieder ab, reagierte nicht auf die Schreiben des Notars und ich bat meine Anwältin die Vollstreckung inkl. Zwangsgld gegen ihn zu beantragen.

Die Frist des Gerichts endete heute. Letzte Woche tauchte er plötzlich auf und ging zum Notar zur Unterschrift. Soweit so gut. Am Samstag kam dann überraschend Post meiner Anwältin.

Darin die Kopie einer Schuldnerberatung. Mein Exmann hat 21 (!) Gläubiger und 28 000 Schulden. Er ist einkommenslos, wird von seiner LG unterhalten. Ich solle einer Vereinbarung zustimmen, dass er nur dann anteilig was zahlt, wenn er über der Pfändungsgrenze Einkommen hat (ich bekommen auch noch 1750 Euro von ihm), sonst müsse er Privatinsolvenz anmelden. Nun hab ich große Sorge, dass ich die Wohnung doch nicht bekomme, trotz Notar. Der wird mich nun im Grundbuch vormerken lassen. Muss ich mir wirklich Sorgen machen?

LG Maerzentchen

Insolvenz, scheidung, Vollstreckung

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