Die Baufirma hat Insolvenz angemeldet, die Arbeit ist mangelhaft . Muss ich die Rechnung bezahlen?

Ich habe vor eineinhalb Jahren eine Baufirma beauftragt, mein Haus zu sanieren. Es wurden einige Arbeiten durchgeführt, aber fast alles mangelhaft. Habe dafür auch ein schriftliches Gutachten. Ich habe mehrmals die Firma aufgefordert, die Mängel zu beheben, Unteranderem auch zwei Mal schriftlich Fristen gesetzt. Die Reaktion des Firmenbesitzers war, dass er jedes Mal, wenn er hier ankam, versucht hatte Druck auszuüben, dass ich den Restbetrag überweise. Ich hatte bis jetzt nur die Hälfte der Rechnung ausgeglichen, den Rest wollte ich überweisen, wenn die Mängel behoben werden. Ende letzten Sommers hatte er versucht einen Mangel zu beheben, ging aber wieder so einiges daneben. Er "heulte" sich bei mir aus, dass es schwer ist heutzutage einen guten Handwerker zu finden und er hat angeblich nicht nur bei mir solche Spuren hinterlassen. Lange Rede kurzer Sinn. Nun hat jetzt die Baufirma Insolvenz angemeldet. Vom Anwalt der Baufirma bin ich aufgefordert worden, den Restbetrag zu zahlen, was ich eigentlich nicht einsehen möchte. Habe ich eine Chance da irgendwie für mich günstig rauszukommen oder muss ich den offenen Betrag tatsächlich noch zahlen? Schließlich müssen die Mängel noch behoben werden, was natürlich eine andere Firma nicht kostenlos durchführen würde. Ich glaube , der Gang zu einem RA bleibt mir nicht erspart, was auch für mich zusätzliche Kosten bringen würde. Ich bedanke mich für Ihre Antwort.

Baurecht, Insolvenz, rechnung

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