Unerlaubtes entfernen vom unfallort mit Sachschaden, Blechschaden und Diesel ausgelaufen?
Moin, ich habe eine Frage und zwar, wenn ein Auto auf einer Schnellstraße seitlich an Baustellengrenzungen fährt, dabei ein Blechschaden und eben der Schaden an den "Pollern" entsteht, das Auto allerdings weiterhin fahrbereit ist, man weiterfährt und nicht bemerkt, dass am Tank ein Leck durch den Aufprall entstanden ist, der Diesel so lange ausläuft , bis der Tank leer ist und man sich dann zu fuss auf der Schnellstraße weiterbewegt, von der Polizei aufgegabelt wird, mit über 1.6 Promille, aber nicht der Fahrer war, da die Fahrerin sich aufgrund einer handgreiflichen Auseinandersetzung, (weil das teure Auto einen Sachschaden von über 20000 Euro hat) , aus dem Staub gemacht hat , der Halter aber eben der Beifahrer ist.
Sollte die Fahrerin sich über einen Monat später dazu bekennen, was kommt auf die Fahrerin zu?
Wer bezahlt die entstandenen Schäden dann an den Pollern und kann es Umweltverschmutzung sein, wenn der Diesel ausgelaufen ist und wer haftet dafür?