Meine Bank teilt mir nach meinem Nachforschungsauftrag nicht mit, wer der ursprüngliche Empfänger war, ist das zulässig?

Hallo alle miteinander,

ich hoffe, ich finde hier mehr Antworten, als meine Bank mir augenblicklich geben möchte.

Sachverhalt: ich habe aufgrund abgemeldetem Auto, welches noch auf einem öffentlichen Parkplatz stand, eine Vollstreckungsgebühr erhalten, die so auch korrekt war (mein Fehler). Nachdem mich der VB nicht angetroffen hatte, rief ich zurück. Während des Telefonates gab er mir die Bankdaten, wohin ich das Geld überwseisen sollte (Empfänger Kassensteueramt VB plus "Name desVB"). Diese Überweisung tätigte ich umgehend im Oktober 2015. Da ich nichts mehr hörte, bin ich davon ausgegangen, dass es sich erledigt hat. Dann Ende November erhalte ich von einem anderen VB ein Schreiben mit der Aufforderung den Betrag zu zahlen plus Zinsen etc., die nun dazugekommen sind. Ich rief sofort an und der Beamte sagt mir, dass es nicht sein kann, dass der Betrag eingegangen wäre, da sein Kollege ihm den Fall weitergegeben hätte und nun in Urlaub ist. Noch während des Telefonates (zus. saß ein Kollege von mir nebendran) suchte ich über meine Kontoauszüge online die Überweisung raus und schickte ihm den BEleg zu. Der Beamte sagt, er hat die Email erhalten und die werden das prüfen. Das kann ja eigentlich nicht sein, meint, er, dann würde das evtl. bedeuten, dass sich da jemand bereichern würde....er will es nicht ausschließen, da es durchaus über die JAhre schon Schlimmfinger unter Ihnen gegeben hätte. Aber wegen knapp mehr als 370€?! Ich konnte mir das auch nicht vorstellen und sagte, dass es ein Mißverständnis sein müsse. Er sagt, die werrden es prüfen. Dann Anfang Januar wurde mir der Betrag (mittlerweile über 410€) gepfändet ohne dass ich informiert wurde (bzgl. dem Beleg, den ich zugesndet hatte, wo nach ich bereits im Oktober den geschuldetetn Betrag beglichen hatte). Ich rief wieder an. Der gleiche Beamte sagte dann: die haben das geprügt und es war defintiv kein offizielles Konto des Kassensteueramtes. Ich war baff! Ich hatte mir diese Daten nicht herbei fantasiert, sndern 3x mit dem ersten VB abgeglichen, sowie niedergeschrieben. Es gäbe keine Möglichkeit, außer ich erteile meiner Bank einen Nachforschungsauftrag. gesagt, getan. Nun kam nach wenigen Tagen (die erste Überweisung war nun über 4 Monate her) eine Mail der Bank, dass das Geld in Kürze bei mir eingehen würde. Und nach zwei weiteren Tagen war das Geld (die knapp 370€) wieder auf meinem Konto! Das war vor ein paar Tagen. Daraufhin bat ich um schriftliche Mitteilung, wer der ursprünglich Empfänger nun war. Heute schrieb mir emine Bank, dass die das aus Datenschutzgründen nicht sagen dürfen. Für eine Beschwerde brauche ich aber diese Info, auch will mein Anwalt das gerne wissen. Ich bin schockiert, dass der Absender der Rücküberweisung das Magistrat Stadt xxxx Kassensteueramt ist. Bedeutet das nicht, dass es doch ein Konto der Stadt war? wenn auch kein offzielles Konto eines Vollstreckungsbeamten? 410€ haben die eingezogen und 370€ bekam ich zurück. Darf mir meine Bank keine Auskunft geb

Bank, betrug, Datenschutz, Rechtsschutz
Meine Schwester betrügt mich und unsere Mutter um das Erbe

Meine Schwester und ich haben beide eine Vorsorgevollmacht für unsere Eltern (Vater 89, Mutter 85). Meine Schwester hat die Bankvollmacht, weil ich beruflich viel unterwegs bin. Nun erfuhr ich, dass sie 2010 die Sparbücher unserer Eltern ohne mein Wissen und das unserer Eltern aufgelöst hat und das Geld ins Ausland transferiert hat, angeblich um es im Falle von Heimaufenthalten dafür nicht aufwenden zu müssen (also am Staat vorbei). Da unser Vater jetzt nach dem 3. Schlaganfall ins Heim musste und auch schon vorher nicht mehr ansprechbar war, die Mutter aus Angst vor Repressalien meiner Schwester zu allem schweigt, habe ich keinerlei Kenntnis mehr über die finanzielle Situation. Desweiteren existieren 2 Sterbepolicen, die sich ebenfalls in der Hand meiner Schwester befinden. Die höchstwahrscheinlich bald ausstehende Beerdigung unseres Vater macht den Gang zu einem Bestattungsinstitut notwendig, meine Schwester besteht auf ein "Armenbegräbnis", obwohl die Policen sich auf insgesamt 10.000,00 für beide Eltern belaufen. Begründen tut sie dieses damit, dass sie mit dem Rest die Kosten unserer Mutter (Miete, Verpflegung etc.) bestreiten will. Eine würdevolle Beerdigung lehnt sie ab.

Hat meine Schwester das Recht, mich in Unkenntnis der finanziellen Situation zu lassen? Unsere Mutter hat sie ja leider bereits derart eingeschüchtert, dass diese sich nicht mehr traut, nachzufragen oder aber Einwände zu erheben.

Die aufgelösten Sparbücher, deren Erlös sich auf einer Bank in Holland befinden soll, stellen auch eine nicht unbeträchtliche Höhe dar, soweit ich es damals noch von unserem Vater wusste. Ein Testament hatte er nach seinen Aussagen gemacht, es aber leider bei keinem Notar hinterlegt. Es ist lt. meiner Schwester "KEINS" vorhanden.

Was kann ich tun?

betrug, Erbe, erbrecht, Erbschaft

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