Student 2 Jobs

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Hallo,

als Student hast du sicher deine Krankenversicherung, entweder eine eigene oder du bist familienmitversichert bei deinen Eltern.

Dein anderer Job wird ein Minijob sein - der Arbeitgeber "versteuert" pauschal dein Einkommen mit 30% Abgaben.

Der neue Job soll freiberuflich laufen, d.h. du wirst dem Unternehmen Rechnungen schreiben.

Als Freiberufler bist du selbständig, mit allen Rechten und Pflichten. Zu den Pflichten wird auch eine steuerliche Anmeldung beim Finanzamt gehören. Du wirst deine Einnahmen in einer Steuererklärung für das abgelaufene Jahr deklarieren. Zu Einnahmen gehören zwangsläufig auch irgendwie Ausgaben. Du musst diese in geeigneter Form aufzeichen ( Buchführung).

Beschäftige dich mit der Umsatzsteuer - bei dem geringen Einnahmen verzichte auf den Ausweis von Umsatzsteuern nach Paragraph 19 Umsatzsteuergesetz. ( mach dich schlau .....) Schreibe den Satz der Steuerbefreiung auch immer unten auf deine Rechnungen .....

Kleinunternehmer ....

Es gibt hier einen sehr schön geschriebenen Tipp von EnnoBecker zu diesem Thema.

Alternative:

Ist absehbar, dass du bei dem Medienunternehmer nicht mehr als 50 Tage in einem Zeitjahr arbeiten wirst ? Dann mach daraus ein befristeten Vertrag als kurzfrist Beschäftigter. Hier darfst du dann deine 50 Tage im Jahr arbeiten und zahlst keine weiteren Sozialversicherungen und auch keine Lohnsteuern.

Ist das Jahr abgelaufen, wird der Vertrag nochmals befristet verlängert.


Hafid 
Beitragsersteller
 29.11.2014, 16:22

Gibts für den letzten Absatz auch eine Quelle ?

  1. eine selbständige Tätigkeit hat mit 450 Euro Job nichts zu tun.

  2. die Abgaben auf den 450 Euro Job zahlt pauschal der Arbeitgeber.

  3. für Dich wichtig, im Semester darfst du pro Woche nicht mehr als 20 arbeiten.

  4. Steuern werden für Dich frühestens ein Thema, wenn Deine Einkünfte, nicht Einnahmen, erheblich über 8.000,- Euro gehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Gaenseliesel  27.11.2014, 21:40

ging mir auch schon so, blöd wenn die Technik versagt ! ;-)))) K.

Hallo, arbeiten darf man soviel man will.

Steuern zahlt man erst ab deutlich über 8000 EUR pro Jahr.

Solltest Du allerdings familienversichert sein über Eltern o.ä., dann ist damit bei 450 EUR Schluss. Dann wird der Studentenbeitrag der GKV fällig.

Viel Glück

Barmer