Von meiner privaten Unfallvers. hab ich eine einmalige Invalititässumme erhalten. Aufgrund meiner geringen EU-Rente muss ich alle Jahre wieder die Grundsicherung neu beantragen. Zwei Jahre lang wurde die gezahlte Invalititässumme nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Jetzt sagt das Sozialamt das ich keine Grundsicherung mehr bekomm. Die Invalititässumme mus zum Lebensunterhalt genutzt werden und dan schreibt man mir noch vor wieviel ich pro Monat einzusetzen hab. Man Straft mich dafür das ich von meiner private Unfallvers. eine einmalige Endschädigung bekomme. Da wäre doch eine private Unfallvers. für Grundsicherungsempfänger sinnlos. Kann das im Sinne des Erfinders sein? Waskann ich jetzt noch tun? Mein Wiederspruch wurde schon abgelehnt. Solte ich zu Sozialgericht gehen oder ist das aussichtslos. Bitte geben Sie mir mal einen Tip. Danke im voraus. Es Grüst A.Groß.
Darf das Sozialamt eine einmalige Invaliditätssumme aus einer privaten Unfallversicherung bei der Grundsicherung anrechnen?
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