Wir haben einen Schaden an der Gartenhecke, die Axa will erst Jahre abwarten bis sie reguliert, ist das so in Ordnung?
Hallo,
an unserem Grundstück hat die Gemeinde beauftragt Gasrohre zu legen. Der Subunternehmer hat mit seinem schwerem Gerät unsere Mauer kaputt gemacht und mit heißen Auspuffrohren ca, 3 meter Thuja hecke voll ausgwechsen "abgefackelt" .
Schaden passierte letztes Jahr. Die Mauer wurde relativ schnell reguliert ( 150 €) ohne Rechtsanspruch. Bei der Hecke hat der Sachverständiger gesagt man unterhält sich in diesem Jahr und schaut ob die Hecke „kommt“. Die saftige Hecke ist in der Mitte nur noch braun und tot. Thujas sind eh sensibel. Kostenvoranschlag für neusetzen liegt bei 2.100 € netto. Es ist eine ca. 2 meter in sich verwachsene Hecke. Neuer Gutachter kam vor 3 Wochen und siehe da es kam ein negativer Brief. Axa verweist auf Urteil BGH (VCR 46/05) vom 27.1.06. Axa schreibt in 3 Jahren kommt die Hecke wieder.
Was können wir machen ? Ab zum anwalt rechtschutz besteht. Oder müssen wir es hinnehmen ? Es kann doch nicht sein das wir 3,5 Jahre der Axa entgegenkommen und mit so einem Schandfleck leben müssen.
Anbei das Urteil.
Auch unter Berücksichtigung von Art. 20a GG und § 16 Abs. 1 UmweltHG ist bei der Beschädigung eines nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck angepflanzten Gehölzes nicht ein Minderwert des Gehölzes selbst, sondern nur eine durch seine Beschädigung bewirkte Wertminderung des Grundstücks ersatzfähig (Bestätigung von Senat, BGHZ 143, 1, 6; und BGH, Urt. v. 13. Mai 1975, VI ZR 85/74, NJW 1975, 2061).
b) Die beschädigungsbedingt geringere Restlebensdauer eines Gehölzes führt für sich genommen nicht zu einer Wertminderung des Grundstücks. Die Folgen seines vorzeitigen Absterbens stellen einen Zukunftsschaden dar, der erst nach seinem Eintritt ersatzfähig ist.
(Bundesgerichtshof, Az: V ZR 46/05, 27. Januar 2006; Revisionsurteil, Vorinstanz: OLG Frankfurt)
2 Antworten
Na, ich weiß nicht so recht.
Die Thuja ist ja offensichtlich tot und wurde nicht "vorübergehend" eingepflanzt. Außerdem machst Du ja nicht eine Wertminderung des Grundstücks geltend, sondern willst Ersatz für den verschmorten Heckenabschnitt.
Der Standpunkt der AXA ist deshalb ziemlich windig, zumal das Urteil tatsächlich nicht einschlägig ist.
Nachvollziehen kann man, dass die AXA abwarten will, ob sich die Hecke erholt. Ob dieses Zuwarten aber über eine Wachstumsperiode hinausgehen sollte - fraglich.
Ein beauftragter Gutachter hätte doch feststellen können (müssen), ob das Gehölz noch "lebensfähig" ist und - viel wichtiger - zu erwarten ist, dass das Gehölz den "Brandanschlag" dauerhaft wegstecken kann.
Aber selbst dann steht Dir m.E. Schadensersatz zu, da die Hecke ja sicherlich nicht zum Spaß dort gepflanzt wurde sondern als Sicht- oder Windschutz. Diese Aufgabe kann sie in ihrem jämmerlich Zustand nun nicht erfüllen.
Da Du eine Rechtsschutz hast, was spricht dagegen mal mit einem versierten Anwalt das Thema zu erörtern?
Würde das Urteil so stimmen, hätten Forst- oder Baumbesitzer (Gemeinden) deren Hecken oder Bäume bei einem Verkehrsunfall zu Schaden kommen ja auch keinen Ersatzanspruch, da sich die Pflanze ja (zumindest theoretisch) irgendwann mal erholen könnte.
Hallo Jürgen, danke für die schnelle und kompetente Antwort. Auch wir haben das Gefühl das die Antwort passend gemacht wurde . Also eher anwalt als da einspruch einlegen ?
Gegen ein Urteil des BGH kann man nur schwer "anstinken"!
Abwarten, nicht ärgern, nur wundern!
Das kann man sehr wohl - die Urteile haben nichts mit der Sache zu tun - die Versicherung sollte sich mal geschulte Leute suchen und nicht die Leute verarschen.