Ich bin seit März 2016 krankgeschrieben. Diagn.: Hüft-TEP re. Das war die Diagnose während meiner gesamten AU-Zeit!!!

Zählt eine Aussage im Bericht der ReHa-Klinik (LWS Beschwerden durch Rückenlage beim Schlafen!) als Krankschreibung?? Man will mir deshalb das Krankengeld kürzen, da ich vor der Hüft-Krankschreibung einmal wegen LWS-Beschwerden krank geschrieben war. und die Zeit deshalb 2 Wo früher beendet ist. Meine Frage: Ist das rechtens???

Mit freundlichen Grüßen

Andrea