Darf das Arbeitslosengeld 1 weniger als das Übergangsgeld nach einer beruflichen Reha sein?
2 Antworten
Ja: Alg1 60%, Übergangsgeld 68%. Jedoch wird das Alg1 nach dem Jahresdurchschnitt der letzten 12 Monate berechnet und das Übergangsgeld genau wie das Krankengeld nur nach den letzten Gehaltszettel. Das heißt also, wenn du ausgerechnet im letzten Monat vor der Reha richtig viel Knete hattest, aber die anderen Monate total wenig hattest, dann ist die Differenz noch viel mehr.
Ja, das darf es, denn die Berechnungen sind unterschiedlich.
Das Übergangsgeld beträgt für Versicherte ohne Kind 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts, mit einem Kind mit Kindergeldanspruch 75 Prozent.
Beim Arbeitslosengeld sind es nur 60 %, bzw. 67 % mit Kind.
Vergleiche bitte hier:
https://www.smart-rechner.de/uebergangsgeld/
http://www.steuerschroeder.de/steuerlexikon/153949/Arbeitslosengeld
Also dürfte der Unterschied ohne Kind maximal 8 Prozent betragen. Oder?
Das Arbeitslosengeld beträgt maximal 68 von 100% und wird dann abzüglich der SV Beiträge in Netto überwiesen.
Das Übergangsgeld beträgt für Versicherte ohne Kind 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts, mit einem Kind mit Kindergeldanspruch 75 Prozent.
Also beim Übergangsgeld waren es 39.09€ ,und Arbeitslosengeld wurde jetzt auf 30,97€ berechnet.Das sind doch aber mehr als 8 Prozent. ( mit dem gleichen Arbeitsentgeld). Oder lieg ich total falsch.