Darf das Arbeitslosengeld 1 weniger als das Übergangsgeld nach einer beruflichen Reha sein?

2 Antworten

Ja: Alg1 60%, Übergangsgeld 68%. Jedoch wird das Alg1 nach dem Jahresdurchschnitt der letzten 12 Monate berechnet und das Übergangsgeld genau wie das Krankengeld nur nach den letzten Gehaltszettel. Das heißt also, wenn du ausgerechnet im letzten Monat vor der Reha richtig viel Knete hattest, aber die anderen Monate total wenig hattest, dann ist die Differenz noch viel mehr. 

Ja, das darf es, denn die Berechnungen sind unterschiedlich. 

Das Übergangsgeld beträgt für Versicherte ohne Kind 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts, mit einem Kind mit Kindergeldanspruch 75 Prozent.

Beim Arbeitslosengeld sind es nur 60 %, bzw. 67 % mit Kind.


Torsten2703 
Beitragsersteller
 10.07.2017, 12:41

Also dürfte der Unterschied ohne Kind maximal 8 Prozent betragen. Oder?

Primus  10.07.2017, 12:58
@Torsten2703

Das Arbeitslosengeld beträgt maximal 68 von 100% und  wird dann abzüglich der SV Beiträge in Netto überwiesen.

Das Übergangsgeld beträgt für Versicherte ohne Kind 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts, mit einem Kind mit Kindergeldanspruch 75 Prozent.