Hallo Tesla,

zuerst einmal: es liegt nicht in deiner Hand, wann und warum der Käufer das erst nach 4 Tagen bemerkt. Nur weil du gern billig um die Ecke Kabel kaufst, muss das nicht der Käufer tun. Wenn er ein qualitativ gutes Kabel möchte und eines Online extra bestellt hat, dann ist dies nicht mal eben am nächsten Tag da.

Ein Mangel muss unverzüglich gemeldet werden. Wenn der Käufer erst 4 Tage später (aus welchem Grund auch immer) das Handy in Betrieb nimmt, dann kann er erst 4 Tage später direkt danach den Mangel bemerken und anzeigen. Wie soll er bitte bei Erhalt des Pakets einen Mangel melden, den er erst 4 Tage später entdeckt? Mumpitz. Das hast du auch gar nicht zu entscheiden. :)

Zweitens: du hast die Sachmängelhaftung nicht wirksam ausgeschlossen. "Keine Gewährleistung" sagt gar nichts aus. Somit schuldest du dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für volle zwei Jahre. Da er vollkommen fristgerecht innerhalb dieser Zeit liegt und einen Mangel feststellt, ist es sein gutes Recht, diesen anzumelden.

Er hat nun das Recht, entweder eine Reparatur oder ein Austauschprodukt zu fordern. Sollte dir beides nicht möglich sein, dann kann er vom Kauf zurücktreten und bekommt sein Geld zurück.

Solltest du weiterhin uneinsichtig sein, dann wird PayPal ihm sein Geld zurückgeben und er muss dir (seitens PayPal) dafür nicht mal das Handy zurückschicken. Mein Rat also: einige dich gütlich mit dem Käufer. Biete ihm einen angemessenen Preisnachlass an oder biete an, den Kauf rückgängig zu machen.

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eBay Kleinanzeigen - gegen Willen Produkt verschickt?

Liebe Leute,

ich brauche eure Hilfe. Ich (21, weiblich, Studentin die Bafög bezieht) habe mir nachdem meine Beats kaputt gegangen sind neue Kopfhörer auf eBay Kleinanzeigen kaufen wollen. Ich hatte ein gutes Angebot gefunden (Originalpreis 280€, ich habe 220€ bezahlt) und habe nach der OVP + Rechnung gefragt. Beides laut Käufer vorhanden und er hatte auch geschrieben, dass er alles mit reinlegen würde.

Als ich dann das Geld verschickte, hat er mir gedroht das Produkt nicht zu verschicken. Danach kam: „Er wüsste nicht, ob er das Produkt lieber behalten, oder das Geld zurückschicken wollen würde“, daraufhin antwortete ich, dass ich bitte sofort mein Geld wieder zurückbekommen möchte. Ein paar Stunden später schrieb er mir, dass er das Produkt verschickt hat, gegen meinen Willen. Als die Kopfhörer ankamen, war weder die OVP noch die Rechnung (wegen der Garantie) aufzufinden. Die Kopfhörer lagen ohne Schutz, ohne jegliche Verpackung einfach im Päckchen.

Als ich ihm schrieb, dass er 1) gegen meinen Willen das Produkt verschickte und 2) nichts von dem was er reinlegen wollte, reingelegt hat und ich ein Teil meines Geldes zurückbekommen möchte, antwortete er mir mit „Das hätte ja den Preis nur in die Höhe gehoben und ich solle doch froh sein, dass er das nicht gemacht habe“. Abgesehen davon, dass ein Produkt ohne die OVP und dem Zubehör nicht zum fast vollwertigen Preis verkauft werden kann.

Ich bat ihm an, dass Geld zurück zu überweisen und ich ihm die Kopfhörer zurückzuschicken, aber er hat nicht mit mir vernünftig kommunizieren wollen.

Liege ich im Recht? Habe ich Chancen, wenn ich zum Anwalt gehe?

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Hallo armenia,

dass der Verkäufer den Artikel versendet hat war korrekt so. Eine wirksame Auflösung des KV dürfte durch eure Konversation nicht zustande gekommen sein.

Allerdings schuldet der Verkäufer dir Rechnung und OVP mit Etui. Diese sind Vertragsbestandteil. Sofern du das mit Screenshots belegen kannst, solltest du dich mal an einen Anwalt wenden. Du hast ja auch die Adresse des Absenders. Kann nicht schaden, ihm schonmal vorab ein Einwurfeinschreiben zukommen zu lassen, mit der Aufforderung dir binnen 7 Tagen ab Zustellung den "Rest" des Artikels zuzusenden. Anderweitig wirst du die Sache einem Anwalt übergeben. In jedem Fall stehst du hier im Recht, da nicht vollständig geliefert wurde. Zudem unter Vorsatz, wie du auch durch die Chatverläufe beweisen kannst. Das ist vorsätzlicher Betrug und kannst du auch zur Anzeige bringen. Das könntest du auch noch in einem Einzeiler in besagtem Einschreiben erwähnen. :)

Auf jeden Fall mal von einem Anwalt kurz beraten lassen.

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Hallo NgN,

nun musst du abwarten, wie PayPal entscheidet. Falls PayPal für den Käufer entscheidet, buchen sie dir das Geld wieder ab. Dann solltest du gegen den Käufer Anzeige wegen Betruges erstatten, sofern alles seine Richtigkeit hat, wie du es schilderst.

Falls PayPal für dich entscheidet, dann musst du dem Käufer die Sachen erst wieder zuschicken, wenn er dir den Versand dafür bezahlt. Denn du hast ihm die Ware geschickt und er dich dafür bezahlt. Damit ist der Kaufvertrag vollständig erfüllt. Wenn er dir das warum auch immer zurücksendet, dann ist das sein Problem. Er kann die Sachen entweder bei dir abholen oder die erneut Versand bezahlen, damit du es ihm schickst.

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Hallo NBAY,

da du hier ja mit Käuferschutz gezahlt hast, wirst du dein Geld von PayPal wiederbekommen. Denn wie du schon richtig gesagt hast, muss bei Zahlung per PayPal immer sendungsverfolgt versendet werden. Solltet ihr vorher unversicherten Versand ausgemacht haben, dann könnte der Verkäufer das Geld, das du von PayPal zurückerhältst, wieder von dir zurückklagen, da du als Käufer das Versandrisiko trägst. Aber das wird wohl keiner machen.

So oder so solltest du aber noch ein paar Tage warten. Es ist Vorweihnachtszeit, da dauern Päckchen gerne mal länger im Versand. Zudem kommt aktuell eine extreme Krankheitswelle hinzu, sodass die Versanddienstleister momentan auch einige Personalausfälle haben.

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Hallo Skrrr,

hier ist ein rechtswirksamer und -verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen. Der Verkäufer muss zum verkauften Preis liefern. Das könntest du sogar gerichtlich einklagen und Recht bekommen.

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Hallo Hagen,

normalerweise läge durch die falsche Beschreibung und somit dem Vorliegen eines falschen Artikels beim Käufer ein Sachmangel vor. Da dieser aber bestätigte, dass alles in Ordnung und der Artikel somit wie beschrieben ist, habt ihr (eigentlich) nichts zu befürchten. Sollte er Screenshots von der Anzeige und Beschreibung haben und Chatnachweise, in dem ihr die falsche Beschreibung gesteht, dann könnte er die Rückabwicklung oder Erfüllung des KV natürlich einklagen. Ihr solltet jetzt natürlich ihm gegenüber nicht erneut erwähnen, dass die Beschreibung tatsächlich vom versendeten Artikel abweicht.

Vom Käuferschutz kann der Käufer keinen Gebrauch machen, da die Frist dafür abgelaufen ist.

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Hallo Julian,

für eine Reklamation musst du keinen Kassenbon besitzen - du musst nur nachweisen können, dass du den Controller dort gekauft hast. Hast du mit EC oder Kreditkarte gezahlt, dann reicht dies als Beleg aus, sprich ein Kontoauszug.

Hast du mit Bar gezahlt, dann wird es kritisch. Hier ist deine einzige Chance, dass du ein genaues Datum und eine ungefähre Uhrzeit weißt. Dann kannst du den Händler bitten, in deren System zu schauen, ob an genau diesem Tag zu der Uhrzeit dieses Produkt gekauft wurde. Ist aber natürlich eine freiwillige Leistung des Händlers, er ist nicht dazu verpflichtet. Also einfach höflich fragen.

Sollte alles vergebens sein und du hast keinen Kaufnachweis, dann kannst du trotzdem höflich fragen, ob sie den Controller für dich zum Hersteller einsenden würden. Manchmal wird dies aus Kulanz trotzdem gemacht. :)

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Hallo Frank,

ich nehme an, deine Frage zielt darauf ,die gesetzliche Gewährleistung auszuschließen. Dann musst du das auch genau so schreiben.

"Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung." Das ist es, was du schreiben musst.

Mit deiner Aussage schließt du nur eine Garantie aus, die es gar nicht gibt, und eine Rücknahmepflicht oder Ähnliches gibt es bei Privatverkäufen ohnehin nicht. Garantie und Gewährleistung ist nicht das Gleiche.

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Hey hey,

solche Aktionen sind von einem Käufer immer recht dumm. Bei Privatverkäufen gibt es kein Rückgabe-/ Umtausch- oder Widerrufsrecht. Der Käufer hat bezahlt, der Verkäufer hat geliefert. Kaufvertrag ist erfüllt. Wenn der Käufer dann meint, dir wegen Nichtgefallens den Artikel einfach zurückzuschicken, dann ist das kein Teil eines Geschäfts.

Du solltest den Artikel heile aufbewahren, falls der Käufer dir dann doch mal dumm kommt oder du eine Anzeigemitteilung der Polizei bekommst. Du bist nicht einmal verpflichtet, dem Käufer den Artikel zurückzusenden. Warum auch? Weil der Käufer schlechte Laune hat, weil der Artikel doch nicht gefällt, sollst du nochmal Porto für den Rückversans zahlen? :')

Ich würde das Dirndl wie gesagt gesondert irgendwo heile aufbewahren, evtl. mit einem Zettel der Daten, wann und von wem es zugesendet wurde, und abwarten, ob der Käufer sich nochmal meldet. Solltest du es denn nämlich entsorgen oder anderweitig loswerden, dann könnte er zivilrechtlich gegen dich vorgehen und Schadenersatz fordern, schließlich ist es sein Eigentum. Aber denk' dran: Du musst gar nichts tun, damit der Käufer sein Dirndl wiederbekommt. Das kann er sich schön abholen, selbst wenn er einmal quer durch Deutschland tuckern muss.

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Hey hey,

sofern du von einer Privatperson gekauft hast, ging das Verlustrisiko bei Abgabe an DHL an dich über. Das heißt, du hast Pech, wenn was auf dem Versandweg passiert.

Da hier offensichtlich versichert versendet wurde, kann der Verkäufer den Versand nachweisen, er ist komplett raus aus der Geschichte. Er kann lediglich, wie bereits von dir erwähnt, einen Nachforschungsauftrag bei DHL stellen. Dieser dauert gerne mal round about 3 Wochen. Sollte das Paket unauffindbar sein, wird der Versender von DHL die Versicherungssumme erstattet bekommen, welche er natürlich an dich auszuzahlen hat. In diesem Fall sind es dann nur die pauschalen 500€, denn scheinbar wurde keine extra Versicherung für einen höheren Wert abgeschlossen. Was natürlich absolut ratsam wäre bei einem Warenwert von über 2000€. Letzten Endes bleibst du auf der Differenz sitzen, hast keine Ware und 1600€ in den Sand gesetzt.

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Hey hey,

wenn er, so wie du sagst, die Festplatte abgeholt hat, dann ist dies nun sein Problem. Er hat die Ware gekauft wie gesehen, war also mit allem einverstanden. Also auch damit, dass sie evtl. defekt gewesen wäre, wenn er sie nicht getestet hätte. Da er sie aber sogar getestet hat, liegt klar auf der Hand, dass der Defekt erst geschah, als du nicht mehr der Besitzer warst. Somit hast du mit der Sache nichts mehr zutun.

Anzeigen stellen kann jeder, es gibt aber hier (deiner Aussage nach) keinen Grund, dich für irgendwas zu belangen.

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Hey hey,

der Käufer hat den Artikel gekauft wie gesehen. Das heißt, er war mit dem Zustand wie er ist einverstanden. Heißt, wenn der Sprung tatsächlich schon von euch fabriziert war, dann hat der Käufer den Ofen ja trotzdem "so gewollt". Und wenn der Schaden erst nach Abholung entstanden ist, dann ist sowieso der Käufer dafür verantwortlich, und nicht ihr.

So oder so seid ihr aus dem Schneider. :) Der Käufer hat keine Rechtsgrundlade, irgendetwas von euch einzufordern oder zu klagen oder euch anzuzeigen. Ihr habt die Ware in Zustand X angeboten, und der Käufer hat die Ware mit seinem Einverständnis in Zustand X gekauft. Deal ist vorbei und gelaufen. :)

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Hey hey,

du musst das nicht tun! Dies ist ein rechtsbindlicher Kaufvertrag. Du hast gezahlt, er muss liefern. Selbst, wenn er dir Geld zurückzahlt muss er dir die Playstation liefern. Ich denke auch, dass er sich mehr Geld dafür erhofft hat. Aber jetzt hat er Pech. Wenn er sich weigert, zu liefern, dann melde das ebay. Eröffne einen Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels. Dort kannst du dann aussuchen, "ich möchte den Artikel trotzdem erhalten". Denn den Kauf abbrechen willst du nicht (wäre auch doof bei so einem Schnäppchen). Wenn der Verkäufer sich weiterhin weigert, dann schicke ihm ein Einschreiben in dem du ihn aufforderst, innerhalb von 14 Tagen zu liefern. Danach wirst du ihn wegen Warenbetruges anzeigen (ist dann nämlich eine Straftat, was er macht). Im schlimmsten Fall musst du das letzten Endes einklagen, aber auf den Kosten bleibt der Verkäufer dann sitzen. Und muss trotzdem liefern. ;)

Meine Vorrednerin hat angeschnitten, dass der Verkäufer nicht liefern muss, wenn er behauptet der Artikel sei kaputt gegangen. Aber selbst dann muss er dir trotzdem einen gleichwertigen Artikel liefern, denn du kannst da so oder so nichts dafür. :)

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Hey hey :)

Eröffne einen Fall bei PayPal und gib an, dass der Verkäufer sich weigert, die Ware zu schicken. Dass der Verkäufer das Geld bekommen hat sieht PayPal ja sofort. PayPal wird den Verkäufer kontaktieren und um eine Stellungnahme bitten. Wenn er sich nicht meldet entscheidet PayPal zu deinen Gunsten. Und selbst wenn der Verkäufer sich meldet, wird PayPal eine Sendungsnummer von ihm verlangen, die er nicht hat, da er ja nichts verschickt. Auch hier entscheidet PayPal dann zu deinen Gunsten. So oder so würdest du eigentlich dein Geld wiederbekommen.

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Betrug eBay-Kleinanzeigen?

Hallo Community, ich bin leider Opfer eines Betruges geworden.

Der Mann oder die Frau hat mir ein IPad verkauft im wert von 355€ mit „Käuferschutz 16-17€“.

Ich habe den Betrag an den folgenden Empfänger und an die folgende IBAN überwiesen wo mir über eBay Per SMS mitgeteilt wurde bzw. Ich daraufhin per SMS aufgefordert wurde es an diese IBAN und Empfänger zu überweisen um den Kauf somit abzuschließen.

Der Empfänger war „Online Payment Foundation“

Ich habe mit dem Empfänger „online Payment Plattform“ telefonisch Kontakt aufgenommen und mein Problem mitgeteilt, daraufhin meinte das Unternehmen, dass es sich um ein Betrug handelt, da Sie über SMS auf jeden Fall nicht sowas anfordern..

Ich war schockiert, da ich mich damit nicht auskenne und bevor ich bezahlt habe auch der Käuferschutz angezeigt wurde..

Der Verkäufer hat ebenso auch von mir verlangt Ihn eine Bestätigung zu senden, dass ich überwiesen habe.

Dies habe ich auch durch ein Screenshot meiner Überweisung über meine Bank bewiesen, ebenso auch bestätigt..

Der Verkäufer hat sich ein Tag später bei mir gemeldet nach dem ich gefragt habe wann mein Artikel versandt wird, daraufhin meinte der Verkäufer mit der Antwort, dass meine Zahlung über eBay storniert wurde, obwohl es erfolgreich überwiesen wurde, ebenso besitze ich einen Screenshot wie mein Einkauf erfolgreich abgeschlossen wurde in dem Fall meine Zahlung.

Das Unternehmen Online Payment Plattform meinte, dass ich auf eBay- Kleinanzeigen einen Schadenersatz anfordern könnte..

Ich wüsste jedoch nicht wie und bin sehr traurig darüber das Opfer eines Betruges zu sein :/

Da es sich auch nicht um eine niedrige Summe handelt..

Ich hoffe es gibt in solchen Fällen eine Lösung, um mein Geld zurück zu bekommen ! :/

(Ich bin eine Schülerin, aber volljährig)

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Hey hey,

der Erklärung von dir nach zu urteilen: das Geld ist weg. Du hast im Prinzip jemandem Geld "geschenkt". Ebay verschickt keine SMS und verschickt darin auch keine Bankdaten oder Mailadressen. Bei Käuferschutzzahlungen musst du niemals an eine IBAN Geld senden. Das war sicherlich ein Link des Betrügers. Du solltest bei der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Betruges stellen. Wenn du Pech hast, wird da aber nichts bei rumkommen, und dein Geld wirst du höchstwahrscheinlich so oder so nicht wiedersehen.

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Hey hey,

setze dem Käufer eine Frist von 10-14 Tagen zur Abholung. Wenn er nicht abholt, trittst du vom Kaufvertrag zurück und schickst ihm sein Geld zurück. Dann kannst du den Artikel anderweitig verkaufen.

Solltest du den Artikel einfach weiterverkaufen und dem Käufer keine verstrichene Frist gesetzt haben, bist du in Verzug und er kann dich anmahnen und ggf. sogar Schadenersatz fordern, wenn du nicht lieferst und er sich das Produkt nun anderweitig besorgen muss.

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Hey hey,

in diesem Fall könntest du Pech haben, wenn der Käufer schlau und mit den Gesetzen bewandert ist. Er war mit dem Gerät wie es ist bei Übergabe zufrieden, somit hast du eigentlich nichts mit seinem später gemeldeten Problem zutun. Nun das ABER:

Du hast nur Garantie ausgeschlossen, keine Gewährleistung. Das sind zwei komplett verschiedene Dinge. Somit musst du ihm, wenn innerhalb von 1 Jahr Mängel am Gerät auftreten, diese Mängel beseitigen, sprich reparieren oder austauschen. Wenn du das nicht kannst, kann er vom Kaufvertrag zurücktreten und den PC zurückgeben. Natürlich nur, sofern du nicht beweisen kannst, dass der Mangel seine eigene Schuld ist.

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eBay lässt mich als Privatverkäufer für Sendungsverlust haften. Verstoßen sie gegen geltendes Recht? Wie sollte ich weiter vorgehen?

Ich weiß, dass die Thematik hier und an vielen anderen Stellen im "www" schon des Öfteren Thema war und ich bin mir eigentlich auch sicher das ich als Privatverkäufer auf eBay gemäß § 447 Abs.1 BGB für einen Verlust der Ware auf dem Versandweg nicht haften muss. Gleichwohl obliegt mir als Verkäufer natürlich die vertragliche Nebenpflicht, den/die Artikel ordnungsgemäß und sicher zu verpacken und dem Versandunternehmen zu übergeben. Dennoch habe ich aktuell Probleme mit der Plattform, da diese mich für einen potentiellen Sendungsverlust haften lassen möchte und das Geld entsprechend auch von meinem Konto eingezogen hat. Liege ich mit der Annahme, dass ich für den Verlust der Sendung nicht haften muss also falsch? Auch wenn ich überall im Netz etwas anderes finde und selbst im Rechtsportal von eBay steht, dass der Käufer bei einem Privatkauf für eine verlorene Sendung haftet?
Zur besseren Einschätzung, jetzt kurz zu meinem Fall: Ich habe 2 Artikel über eBay an einen Käufer nach Frankreich verkauft (Artikel mit Festpreis, die mit Preisvorschlag verkauft wurden). Der Käufer hat sich vor dem Kauf über die entsprechenden Versandkosten informiert und ich habe ihm zwei Optionen (normaler unversicherter Versand sowie versicherter Versand mit Sendungsverfolgung) mitgeteilt. Es wurde kein versicherter Versand gewünscht und die Artikel entsprechend normal versendet. Da ich in der Vergangenheit bereits Probleme hatte, dokumentiere ich mittlerweile alle Sendungen und kann dementsprechend auch die ordnungsgemäße Verpackung und den Versand der Sendung mit Bild belegen. Ebenso die Kommunikation bzgl. der Versandoptionen mit dem Käufer. 3 Wochen nach Versand eröffnet der Käufer dann einen entsprechenden Fall für einen nicht erhaltenen Artikel auf eBay. Ich stelle alle entsprechenden Informationen und Belege zusammen und eBay entscheidet dem Käufer auf meine Kosten eine volle Rückerstattung des Betrages zukommen zu lassen. Begründung: Der Fall ist nicht über den eBay-Verkäuferschutz abgedeckt, da ich keine Sendungsverfolgung nachweisen kann. Unabhängig ob der Käufer etwas anderes gewünscht hat, müsse ich das einkalkulieren. Mein Einspruch wurde entsprechend ebenso abgelehnt und der Fall geschlossen. Den Betrag haben sie dann von meinem Konto eingezogen bzw. es versucht. Auf die Ankündigung es Einzuges habe ich mit einem Widerspruch und erneuter Darstellung des Falles reagiert sowie mit der Ankündigung unrechtmäßig eingeforderte Beträge zurückbuchen zu lassen. Die Lastschrift habe ich dementsprechend widerrufen. Das ist der aktuelle Stand. Bisher noch keine weitere Reaktion seitens der Plattform. Vielleicht kann mir der ein oder andere eine kurze Einschätzung geben, ob ich hier falsch liege und meine Reaktion nicht korrekt war und wie ich weiter vorgehen sollte. Vielen Dank.

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Hey hey,

deine Annahme ist richtig, du bist nicht haftbar für das Abhandenkommen der Artikel. Die Gefahr trägt der Käufer. Leider entscheiden Ebay und PayPal bei solchen Käuferschutzanträgen willkürlich und nicht nach geltendem Recht. Oft entscheiden sie falsch, und Einsprüche werden abgelehnt, sodass man höchstens zivilrechtlich das Geld beim Käufer einklagen müsste...

Mein Tipp: Bemühe mal den Ebay Support per Telefon. Da gibt es eine Funktion, dass du dich innerhalb weniger Minuten von denen anrufen lassen kannst. Die Bearbeiter der Fachabteilungen sind meinen Erfahrungen nach immer super freundlich und zuvorkommend und verständnisvoll. Und die können sofort noch während des Telefonats Rückerstattungen oder bestimmte Entscheidungen veranlassen.

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Hey hey,

eröffne einen Fall bei PayPal/Ebay. Dafür hast du Käuferschutz. Der Verkäufer hat über Ebay verkauft, also muss er auch die Gebühren zahlen, damit hast du nichts zutun. Du bekommst dein Geld über den PP/Ebay Käuferschutz wieder.

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Hey hey :)

Dieses Problem habe ich auch dauernd mit PayPal.. der Verkäufer kann da nix ausschalten. PayPal blockiert deine Zahlungsweise, weil das System eine "Gefahr" im Zahlungsverhalten erkennt. Habe wegen sowas schon öfter mit dem PayPal-Support Kontakt gehabt, die sagen immer, die können da nichts machen und das System nicht aushebeln.

Manchmal klappt das Bezahlen bei mir, manchmal nicht. Total willkürlich und kurios. :/ Auf gut Deutsch gesagt: wenn PayPal dich im Moment so nicht zahlen lässt, Pech gehabt. :/ Du kannst höchstens von deinem normalen Bankkonto Geld auf dein PayPal Konto einzahlen und dann so damit auf PayPal bezahlen. :)

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