Ebay-Teillieferung, ausstehender Rest verweigert?

Hey hey wieder einmal, liebe Community.

Heute wieder mal ein kleiner und komplizierterer Fall. Ich habe ein Sammelobjekt (Handheld-Konsolen Spiel) bei ebay gekauft von Privat zu Privat.

Lieferumfang:

Spiel mit OVP+Anleitungen, zusätzliches Gerät (verwendbar in Kombination zum Spiel) und eine zusätzliche OVP-Umverpackung für alles vorangegangene.

Der Verkäufer hat den Artikel angeblich aus Versehen an jemand Falsches geschickt, weil er 2 Artikel verwechselt hat. (Komischerweise kam der andere Artikel aber auch nie bei mir an). Diese 3. Person hat sich quergestellt und den Artikel ewig nicht zurückgeschickt. Am 04.06. sollte der Artikel ursprünglich bei mir sein. Die 3. Partei hat dann am 13.06. das Paket zum VK zurückgeschickt. Dieser behauptete plötzlich, die 3. Partei hätte das Zusatzgerät (welches Bestandteil des Artikels war und ca. 50€ von 130€ Kaufpreis ausmacht) weggeschmissen und er wird mir das Geld wohl zurücküberweisen müssen.

Ich sagte, er soll mir ERSTMAL und wie von Anfang an besprochen meinen gekauften und mir zustehenden Artikel zusenden und ich werde ihn dann begutachten und dann weiterschauen, wie wir verfahren.

Am 18. kam das Paket an. Der Artikel ist einwandfrei, bis auf das fehlende Zusatzgerät. Ich schrieb den VK an und habe ihn gebeten, mir das Gerät (gibt es noch ausreichend auf dem Gebrauchtmarkt zu kaufen) in vergleichbarem Zustand nachzusenden, ggf. zu kaufen und dann nachzusenden oder mir eine Preisminderung zu gewähren, damit ich ihn mir selbst nachkaufen kann.

Was folgt war vorherzusehen: er weigert sich. Er hat mich ja informiert, dass was fehlt und ich wäre einverstanden gewesen, dass das Teil fehlt. Er wäre sowieso der billigste auf ebay gewesen, daher muss ich nun damit leben. Alternativ soll ich ihm das Spiel zurückschicken. Auf meine wirklich höfliche und sachliche Forderung der Nacherfüllung bzw. Nachlieferung unter Androhung von Strafanzeige reagiert er nicht mehr.

Nun die Frage: Ich würde diesen Fall klar als Teillieferung deklarieren, ihr auch? Eine Frist auf 14 Tage werde ich ihm setzen. Danach Anzeige wegen Warenbetruges und Unterschlagung.

Ab wann kann ich ihn mahnen und die Mahnkosten auf ihn umlegen?

Ich sehe mich hier klar im Recht, da unvollständig geliefert wurde. Der VK hat mein Eigentum falsch versendet und dadurch kam was abhanden. Vom Kauf zurücktreten will ich nicht, da der Artikel ja einwandfrei ist und ich ihn auch behalten will. Aber das Gerät macht eben 1/3 des Kaufpreises aus.

Bin gespannt auf eure Antworten und danke schonmal! :)

ebay, Recht, Privatverkauf
Verkäufer versendet falsch-Ware nicht angekommen?

Heyho, diese Frage schließt sich meiner letztgestellten an. Long Story short:

Bei Ebay Kleinanzeigen habe ich einen Artikel gekauft (155€). Vereinbart war versicherter Versand. Der VK sagte, er macht es als Paket, ich stimmte zu. Letztendlich versendete er als normales EINSCHREIBEN (versichert bis 25€ -.-). Auf meine Nachfrage war er uneinsichtig und meinte, er mache das immer so und bliblablubb.

Nun das Problem: Einschreiben kam nicht an. Wurde laut Sendungsnummer angeblich zugestellt. Laut Nachverfolgung "Übergabe an Empfänger original", mit einer Unterschrift, die meinen Namen zeigt. Es handelt sich aber eindeutig und nachweislich nicht um meine Handschrift. Zudem habe ich einen Haufen Zeugen sowie evtl. sogar Kameraaufnahmen, die beweisen, dass ich zum Zeitpunkt der Zustellung nicht das Einschreiben hätte entgegennehmen können (habe es mir auf die Arbeitsstelle bestellt). Ergo heißt das für mich, der Bote hat meine Unterschrift gefälscht.

Wer haftet? Das Einschreiben ist nur bis 25€ versichert. An sich muss ich ja Schäden vom Zusteller einfordern. Der VK hat aber eigenmächtig und mutwillig anders als vereinbart und nicht ausreichend versichert versendet und somit ist er ja quasi Schuld, dass ich den Schaden habe. Der VK ist sich keiner Schuld bewusst. Sehr verzwickt Alles.

Soll ich auf Nacherfüllung pochen und da er es nicht kann vom KV zurücktreten, damit ich auf der sicheren Seite bin? Zurücktreten geht ja eigentlich nicht, da laut Sendungsnachweis die Ware zugestellt wurde... -.- Freue mich über Auskunft zur Rechtslage! Vielen Dank.

Recht, ebay Kleinanzeigen
Finanzsanierung Vermittlungsvertrag Abzocke, einfach nicht unterschreiben?

Hallo zusammen, dieses Thema habe ich hier schon oft verfolgt, aber meine Frage konnte dadurch nicht beantwortet werden, vielleicht kann mir hier jemand Auskunft geben :).

Ich habe vor kurzem Online nach Krediten geschaut und Angebote eingefordert. Dabei wurde mein Antrag an "finanzsanierung24" weitergegeben (ein ähnlicher, wenn nicht sogar der gleiche Kredithai wie dieses "Yourfinance"). Es wurde mir ein Vermittlervertrag zugeschickt, den ich erst heute nach 2 Wochen Urlaub ansehen konnte, datiert ist er auf den 04.07.

Er soll unterschrieben und zugeschickt werden, was ich natürlich nicht machen werde. Mir stellt sich nur die Frage, ob ich zur Sicherheit vorbeugend eine Mail mit einem Widerruf schicken soll, die Widerrufsfrist liefe morgen ab... aber es ist ja auch kein Vertrag zustande gekommen, da ich nichts unterschrieben oder telefonisch bestätigt habe. Ich habe nur online einen Kredit angefragt, mehr nicht. Soll ich diesen "Vermittlervertrag" einfach ignorieren? Es stehen "Gebühren der Finanzsanierungsgesellschaft" in Höhe von 149€ in dem Finanzsanierungsvertrag. Fürderhin steht geschrieben "Sie erhalten hiermit eine VERBINDLICHE ZUSAGE für die Vermittlung eines GENEHMIGTEN FINANZSANIERUNGSVERTRAGES (Ablehnung/Absage ausgeschlossen). (Caps sind im Brief auch fett geschrieben).

Long Story short: reicht es, wenn ich den Wisch ignoriere? Solange ich nichts unterschrieben einsende kann ja nichtmal die "Bearbeitungsgebühr" gefordert werden, oder? Sollte ich lieber eine Mail hinschicken, dass ich den "Vertrag" ablehne, um etwas schwarz auf weiß zu haben?

Danke für eure Hilfe☺

betrug, Kredit, Recht
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