Moin!

Es geht um folgendes:

Ich habe letzte Woche über eBay-Kleinanzeigen ein Smartphone verkauft. Das Paket habe ich per DHL verschickt, laut Tracking kam es am Donnerstag (30.03.) um 11:00 Uhr beim Käufer an. Jetzt hat sich der Käufer gestern (4.4.) mit der Beschwerde, dass der Touch Screen wohl nicht richtig funktioniere gemeldet. Auf die Nachfrage, warum er das Handy denn erst einige Tage nach dem Erhalt ausprobiert habe antwortete er, dass er wohl erst ein Ladekabel bestellen musste.

Was mich nun stutzig macht ist, dass es erstens an jeder Ecke kompatible Ladekabel für ein paar Euro gibt (USB-C) und das Handy zweitens beim Abschicken zu mindestens 30% geladen war und daher eigentlich sofort hätte ausprobiert werden können. Diese Unstimmigkeiten habe ich ihm auch so geschrieben, daraufhin hat er ohne Antwort einen PayPal-Käuferschutzfall eröffnet mit der Begründung, da sich der Verkäufer ja wohl nicht kooperativ verhalte.

In der Beschreibung der Anzeige steht ganz klar:

„Wie immer bei Privatverkäufen: Keine Garantie/Gewährleistung/Rückgabe etc.“

Nun ist meine Frage: Sehe ich das richtig, dass ein Käufer diesen Mangel eigentlich sofort nach dem Erhalt des Pakets hätte melden müssen und sich nicht einfach so vier Tage Garantiezeit rausnehmen kann? Und was wäre jetzt das weitere Vorgehen mit dem PayPal-Fall?