Muss ich das geld zurückzahlen bei ebay kleinanzeigen, wenn das Paket (Dirndl) zurückgeschickt wurde?

5 Antworten

nein, gekauft ist gekauft und bezahlt ist bezahlt.

Du musst da nix zurückzahlen, du bist aber verpflichtet, es aufzubewahren, und wenn der Käufer dich überhaupt anschreibt, dann kann er es bei dir abholen, wie er das macht, kann dir egal sein.

Ist sein Problem, wenn er das zurückschickt...

Ich habe das damals genauso gemacht, das wurde auch bezahlt...zurückgeschickt, aber der Käufer hatte sich nie gemeldet, hatte das Päckchen im Keller auch fast vergessen, da hat mich nach 6 Monaten etwa die Kriminalpolizei angeschrieben.

Ich hatte damal ein elektronisches Bauteil bei ebay verkauft, was legal war, aber illegal benutzt werden konnte, wenn man es wollte, und das Bauteil wurde zum abhören missbraucht, und dann als verkehrt zugestellt retourniert.

Gottseidank hatte ich das irgendwo gelesen mit dem aufbewahren, und habe der Kriminalpolizei den Karton gegeben zur Spurensicherung, und die Adresse wo das hinging.

Naja bei einem Dirndl wird das wohl nicht der Fall sein, aber du bist trotzdem verpflichtet es eine gewisse zeit aufzubewahren... nochmal senden musst Du nicht,


berlina76  31.10.2022, 09:21

Übliche Verjährungsfrist 3 Jahre zum Jahresende, solange muss man die Sachen aufbewaren, wenn der Käufer sie ohne Wiederrufsrecht zurücksendet. Allerdings kann man ab dem 6. Monat meines Wissens nach Lagergebühren verlangen.

berlina76  31.10.2022, 14:02
@Schubert610

War damals ein Händlerurteil, wenn ein Kunde Ware ohne Widerruf zurücksendet oder zu spät, muss der Händler das nicht als Widerruf akzeptieren, die Ware gehört aber weiterhin dem Kunden, daher darf der Händler die Ware auch nicht einfach vernichten, sondern muss sie entsprechend der Verjährung aufbewahren, bis der Kunde sie abruft.

Schubert610  31.10.2022, 14:09
@berlina76

das mag ja bei einem Händler so sein, aber wenn man als Privatperson bei Ebay Kleinanzeigen etwas verkauft und die Rücknahme ausschließt, dann glaube ich kaum das ich die Ware 3 Jahre aufbewahren muß.

Hey hey,

solche Aktionen sind von einem Käufer immer recht dumm. Bei Privatverkäufen gibt es kein Rückgabe-/ Umtausch- oder Widerrufsrecht. Der Käufer hat bezahlt, der Verkäufer hat geliefert. Kaufvertrag ist erfüllt. Wenn der Käufer dann meint, dir wegen Nichtgefallens den Artikel einfach zurückzuschicken, dann ist das kein Teil eines Geschäfts.

Du solltest den Artikel heile aufbewahren, falls der Käufer dir dann doch mal dumm kommt oder du eine Anzeigemitteilung der Polizei bekommst. Du bist nicht einmal verpflichtet, dem Käufer den Artikel zurückzusenden. Warum auch? Weil der Käufer schlechte Laune hat, weil der Artikel doch nicht gefällt, sollst du nochmal Porto für den Rückversans zahlen? :')

Ich würde das Dirndl wie gesagt gesondert irgendwo heile aufbewahren, evtl. mit einem Zettel der Daten, wann und von wem es zugesendet wurde, und abwarten, ob der Käufer sich nochmal meldet. Solltest du es denn nämlich entsorgen oder anderweitig loswerden, dann könnte er zivilrechtlich gegen dich vorgehen und Schadenersatz fordern, schließlich ist es sein Eigentum. Aber denk' dran: Du musst gar nichts tun, damit der Käufer sein Dirndl wiederbekommt. Das kann er sich schön abholen, selbst wenn er einmal quer durch Deutschland tuckern muss.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Zunächst mal bestand wohl kein Recht der Käuferin auf Stornierung bzw. Rückabwicklung des Kaufs. Wenn dies nun mit einer (teilweisen) Erstattung ggf. von Dir akzeptiert wird, ist es reine Kulanz ohne Anerkennung irgendeiner Verpflichtung.

Daher kannst Du ihr das gegen Bezahlung erneuter Versandkosten gerne nochmals schicken, aber eine Rückerstattung des Kaufbetrags ist keine Option, auf die die Käuferin ein Anrecht hätte. Die Rücksendung an sich ist keine Stornierung oder Rückabwicklung des Kaufs, denn diese Option bestand von Anfang an überhaupt nicht.

Setze eine Frist für eine Neuzusendung, ansonsten stellst Du das Dirndl nochmals zum Verkauf.

Dirndl verkauft ......ebay kleinanzeigen mit Versand, das gefiel der Kauferin nun nicht
Eigentlich bestand keine Garantie oder Rücknahme.

Du bist keine gewerbliche Händlerin ergo kann niemand von Dir verlangen, dass Du verkaufte - gebrauchte - Kleidung wegen Nichtgefallens zurücknimmst. Ergo musst Du weder den Kaufpreis noch die Versandkosten erstatten bzw. ( Rückversand bzw. erneuter Versendung an die Käuferin ) übernehmen .

hat die K. dich angeschrieben und gefragt ob sie es zurückschicken kann?

oder hat sie es einfach geschickt?
dann würde ich ihr schreiben das ihr Kleid zur Abholung noch für 2 Wochen gelagert wird, und wenn sie noch einmal die Versandkosten überweist bist du gewillt ihr das Dindl noch einmal zu schicken, ansonsten wirst du nach verstreichen der 2 Wochen Frist die Ware vernichten, verschenken oder sonst etwas, aber das Geld würde ich ihr nicht mehr senden.


Mueller44 
Beitragsersteller
 30.10.2022, 21:57

Vielen Dank für die Antwort, sie hatte geschrieben, dass es ihr nicht so gefällt und dass sie es nicht tragen wird und in die Kleiderspende gibt. Daraufhin habe ich nicht geantwortet, da ich ja nichts dafür kann, dass es ihr jetzt doch nicht gefällt, dann kam noch eine Nachricht, dass sie ihr Geld wieder will und es mir zurücksenden für mich war aber alles geklärt, da keine Garantie oder Rücknahme. 1 Woche später kam nun das Päckchen mit der Nachricht, dass das Dirndl ja wieder da ist und ich das Geld überweisen soll.

tellerchen  31.10.2022, 15:32
@Mueller44

hahaha... lass mich raten hahaha... die ist damit beim Oktoberfest rumgelaufen, und gibt es nun zurück.... kluge Masche.... Laut TV Sendung Monitor wird das auch gerne bei Versandunternehmen gemacht... kaufen... benutzen... rumlaufen.... zurückschicken, so spart man eigene Kleidung...wann zieht man sonst ein Dirndl an... wenn nich zum Oktoberfest