Die Krankschreibung gilt für alle Tage. Nur Urlaubstage bleiben erhalten, freie Tage verfallen so wie die Arbeitstage.
In öffentlichen Fahrzeugen gibt es markierte „Behindertensitzplätze“, die zu räumen sind, wenn ein Fahrgast seinen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen B, Bl, G, aG und H vorzeigt.
Das kann sehr unterschiedlich sein. Ich kenne aus anderen Berufen und Arbeitsstellen, dass jährlich 20 Fehltage akzeptiert werden. Übersteigt also deine Fehlzeiten (in einer dreijährigen Ausbildung) 60 Tage, muss die Ausbildungszeit verlängert werden.
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