Zwischenzeugnis ..... die Türen stehen ihm jedenfalls immer offen
Hallo,
verpflichte ich mich mit diesem Abschlußsatz, dass ich einen Mitarbeiter wieder einstelle?
Danke Beauschi
4 Antworten
Man könnte es als Zugeständnis auffassen, wenn dein Mitarbeiter es drauf ankommen lässt und einen guten Anwalt zu Rate zieht.....ich würde eher sowas schreiben wie:
Eine weitere Zusammenarbeit können wir uns bei Bedarf und Möglichkeit gut vorstellen.
Ähm.. genau betrachtet: kann ja sein, dass die Türen offenstehen. Aber das heisst meines Erachtens, man nimmt eine bewerbung gerne an.. prüft.. aber dass man zwangsweise einstellt? Hey, trotz offener Tür kann man immer sagen , du jetzt bitte nicht
Wenn du sagen willst, dass der Mitarbeiter sehr gerne gesehen ist, dann drück es doch einfach mit "Es wäre bedauerlich, wenn XXXXX uns verlässt." aus oder "wir würden es bedauern, wenn....."
Wäre ich heutzutage etwas vorsichtig. Wie wäre es denn mit einer anderen Formulierung wie z.B::
"Einer weiteren Zusammenarbeit mit Herrn/Frau XY steht aus heutiger Sicht nichts im Wege"
Was bedeutet im übrigen: dass ich einen MA wieder einstelle? Hat er schon gekündigt, dass ihm die Türen jederzeit offen stehen?