Strafzettel von PARKWATCHER bekommen, muss ich zahlen?

12 Antworten

Das ist kein Strafzettel. Er stand auf einem privaten Parkplatz und hat da keine Parkscheibe gestellt oder die Zeit überschritten. Hier hilft nur eins: zahlen. Es sei denn, er kann nachweisen, dass nicht ziemlich deutlich ein entsprechendes Schild am Parkplatz stand.

Ein Versuch könnte sein, dass er den Einkaufsbon noch hat und beim Filialleiter nachfragt. Aber die Zeiten sind meist vorbei.

bishare 
Beitragsersteller
 07.10.2020, 18:56

Wie soll man sowas nachweisen können, wenn es schon fast 2 Wochen her ist :/

tinalisatina  07.10.2020, 18:58
@bishare

Ich sagte ja, dass man, wenn man den Zettel hat, es versuchen kann. Nicht, dass es klappen kann. Manchmal hat man den Zettel ja noch. Und manchmal kommt so raus.

Ist inzwischen fast auf jedem Supermarktparkplatz so. Daran muss man sich gewöhnen.

Das kommt ganz drauf an...

Auf öffentlichen Parkflächen dürfen nur Ordnungsbehörden Ordnungswidrigkeiten ahnden. Dazu gibt es ein Urteil, dass Behörden dies nicht an private Unternehmen übertragen dürfen, da dies eine hoheitliche Aufgabe ist.

Auf privaten Parkflächen kann sich der Besitzer aber solchen Unternehmen bedienen. In diesem Fall ist der "Strafzettel" eine Vertragsstrafe. Auf dem Parkplatz hängen die Bedingungen für die Nutzung aus. Beim parken akzeptiert man diese. Verstößt man dagegen, wird eine dort festgelegte Vertragsstrafe fällig.

Ums Bezahlen kommt er nicht herum.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ein Parkplatz eines Supermarktes ist meist dessen Privatgelände. Darauf darf so eine private Parkraumüberwachung in dessen Auftrag kontrollieren und Strafzettel verteilen. Oft ist das in der Tat Abzocke, gegen die man sich leider nicht wehren kann. Manchmal ist diese Überwachung aber auch sinnvoll, um den Parkplatz für die Kunden freizuhalten und zu vermeiden, dass er von Fremdparkern blockiert wird.

Das Supermarktgelände ist Privatgelände. Und da dürfen die das schon. Auf öffentlichem Grund und Boden darf das nur die Polizei und oder entsprechende Ordnungsbehörden. Wenn es also - wie hier schon erwähnt - eine ausreichende gut lesbare Beschilderung auf dem Supermarktgelände gibt und er tatsächlich falsch geparkt hat muss er wohl zahlen.

Wäre ja schön, wenn nur die Polizei Bußgelder verhängen dürfte. Aber gerade die Überwachung des ruhenden Verkehrs, übernehmen meist die kommunalen Ordnungsämter, mit ihrem zivilen Personal.

Auf privaten Parkplätzen, kann man zur Kasse gebeten werden, wenn man die gut ausgeschilderten Regeln ignoriert hat, die man dann aber anerkannt hat, wenn man dort parkt.