Strafzettel durch von der Polizei geparktes Auto?
Hallo zusammen,
im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde mir der Führerschein entzogen und mein Auto wurde von der Polizei auf einem kostenpflichtigen Parkplatz abgestellt. Nun habe ich einen Strafzettel bekommen.
Muss ich den zahlen? Ich habe mein Auto dort nicht absichtlich geparkt..
6 Antworten
Auch für Parkverstöße ist grundsätzlich der Fahrer verantwortlich, der das Fahrzeug geparkt hat, also der Polizist.
Man könnte daher zurückschreiben, dass die Polizei den Wagen dort abgestellt hat und alle verfügbaren Infos zur Verfügung stellen. Das könnten sein: Dienststelle, Aktenzeichen, Datum/Zeit, Name des Beamten.
Trotzdem bis du ja dafür verantwortlich wo dein Auto steht. Du hättest eben die Parkgebühren bezahlen müssen oder eben dein Auto versetzen lassen müssen.
Du hättest dich darum kümmern müssen, das jemand das Auto dort wegholt- oder eben die Parkgebühren entrichten.
Dein Ding...
Wie lange stand das Auto dort? War Dir bekannt dass es dort steht?
Du hast die Möglichkeit Einspruch einzulegen mit der Angabe, wer der Fahrer war, der den Wagen dort abgestellt hat.
Da du zu dem fraglichen Zeitpunkt keinen Führerschein (mehr) hattest, zählst du zunächst wie jemand, der nie einen hatte und demzufolge auch nicht alle Regeln kennen muß.
Das alles wäre zwar insgesamt ein ziemlich spitzfindiges Blödstellen, welches mit zusätzlichen Kostenrisiken verbunden ist, aber dennoch verbessern sich von Tag zu Tag die Chancen, einen Richter zu finden, der sich begeistert auf so etwas einläßt.